Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Gefahrenabwehrverordnung, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, zuzustimmen.


Bürgermeister Björn Ingendahl erläutert die Beschlussvorlage und den Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung. In der anschließenden Diskussion wird zunächst die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften besprochen. Dies erscheint aus Sicht einiger Ausschussmitglieder nur schwer umsetzbar. Daher ergeht der Vorschlag, die Höhe der Sanktionen ebenfalls bekanntzumachen, um eine gewisse Abschreckung zu erzielen. Bürgermeister Björn Ingendahl betont, dass die Gefahrenabwehrverordnung in erste Linie als Rechtgrundlage diene, um überhaupt in der Lage zu sein, Verstöße zu ahnden.

 

Ausschussmitglied Heinz-Peter Hammer weist darauf hin, dass in § 3 nahezu ausschließlich Hunde und deren Halter angesprochen werden. Er führt dazu aus, dass beispielsweise auch Pferde öffentliche Wege und Plätze verunreinigen. Er beantragt, § 3 Abs. 5 aus dem Entwurf zu streichen.

 

Dieser Antrag wird bei einer Zustimmung abgelehnt.

 

Es ergeht folgender