Betreff
Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Sinzig
Vorlage
0840/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

offen

 


Sachverhalt:

In diesem Jahr findet eine Neuwahl der Schöffen für die Amtsperiode von 2014 bis 2018 statt. Die Wahl erfolgt durch bei den Amtsgerichten gebildete Wahlausschüsse auf der Grundlage von Vorschlagslisten, die gem. § 36 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) von der Gemeinde bis zum 30.06. des Wahljahres aufzustellen sind. Der Präsident des Landgerichts bestimmt in Anlehnung an die Einwohnerzahl die Anzahl der für eine Gemeinde erforderlichen Schöffen, wobei die Vorschlagsliste doppelt so viele Personen enthalten soll, wie Schöffen erforderlich sind. Die Anzahl der auf Remagen für die kommende Wahlperiode entfallenden Schöffen beträgt 9 Personen, so dass 18 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden können bzw. gem. § 36 Abs. 4 GVG aufgenommen werden sollen.

 

In vergangenen Wahlperioden wurden die Bewerberinnen und Bewerber fast ausschließlich durch die Parteien entsprechend der Sitzverteilung im Stadtrat vorgeschlagen. Aufgrund eines öffentlichen Aufrufs sind nunmehr viele Einzelbewerbungen eingegangen über die gleichberechtigt mit „Parteivorschlägen“ nach den Grundsätzen einer Wahl im Stadtrat abzustimmen ist, so dass nachfolgend auch nicht mehr hiernach unterschieden wird. Folgende Personen haben sich beworben (in alphabetischer Reihenfolge):

 

  1. Bergmann, Marianne, geb. Schmerbauch, geb. am 13.03.1983 in Dresden, Steuerfachangestellte, wohnhaft Im Hermesacker 11, 53424 Remagen-Oedingen
  2. Blüher,  Jürgen, geb. am 25.07.1955 in Remagen, Beamter (Vermessungsingenieur im einstweiligen Ruhestand), wohnhaft Quellenstraße 151, 53424 Remagen-Kripp
  3. Brockhoff, Alexander,  geb. Schubert, geb. am 17.06.1965 in Berlin, Haushaltshilfe, wohnhaft Hauptstraße 23a, 53424 Remagen-Oberwinter
  4. Dackweiler, Thomas Ferdinand, geb. am 11.01.1963 in Hannover, z.Zt. Hausmann, sonst Trainer im Bereich Demokratieentwicklung, Siebengebirgsweg 27a, 53424 Remagen-Oberwinter
  5. Denn, Lorenz, geb. am 09.09.1952 in Remagen, Dipl. Ing. Geodäsie, wohnhaft Nibelungenring 38, 53424 Remagen
  6. Gemein, Jürgen, geb. am 24.06.1944 in Remagen, Rentner, wohnhaft  Schillerstraße 11, 53424 Remagen
  7. Georgi, Andrea, geb. Linden, geb. am 25.11.1962 in Königswinter, Verwaltungsleiterin, wohnhaft Mittelstraße 166, 53424 Remagen-Kripp
  8. Knothe, Lothar Dieter, geb. am 26.06.1958 in Iserlohn, Beamter (Dipl. Ing.), wohnhaft Alter Fuhrweg 41, 53424 Remagen
  9. Lembke, Franz Otto, geb. am 07.05.1952 in Remagen, Finanzbeamter, wohnhaft Friesenstraße 149, 53424 Remagen
  10. Ludes, Reiner, geb. am 30.11.1963 in Hermeskeil, Beamter, wohnhaft Am Römerhof 44, 53424 Remagen
  11. Macherey, Edith, geb. Kreischer, geb. am 15.05.1949 in Menden/Sieg, Rentnerin, wohnhaft Oedinger Str. 23, 53424 Remagen-Unkelbach
  12. Netz, Peter Josef, geb. am 16.04.1960 in Burgbrohl, Fachkraft für Arbeit und  Berufsförderung, wohnhaft Viktoriabergweg 24, 53424 Remagen
  13. Pfeifer, Michael, geb. am 25.11.1948 in Remagen, Mineralölkaufmann, wohnhaft v.Lassaulx-Str. 8, 53424 Remagen
  14. Wyborny, Peter, geb. am 25.05.1962 in Köln, Datenverarbeitungssachbearbeiter, wohnhaft Dr. Peters-Str. 17, 53424 Remagen

 

Die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste erfolgt durch Wahl des Stadtrats i.S.v. § 40 GemO. Die Aufnahme bedarf einer Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrats (§ 36 Abs.1 Satz 2, 3 77 GVG).

 

Gegen die vorgenannten Personen bestehen nach einer verwaltungsseitig vorgenommenen Überprüfung der in den Bewerbungsvordrucken gemachten Angaben keine Ausschließungsgründe. Da die Anzahl der Bewerbungen kleiner ist als die Anzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen (s.o.), empfiehlt es sich, alle Bewerberinnen und Bewerber zu wählen. Der Ausschuss hat allerdings die Möglichkeit, durch einfachen Beschluss einzelne Personen vorab von der Wahl durch den Stadtrat auszuschließen. Dies müsste dann aber konkret begründet werden.