Betreff
Mehrkosten bei der Sanierung der Mauer "Deichweg", Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
Vorlage
0871/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe von  11.900,00 € zu.

 


Sachverhalt:

In diesem Jahr wurde die Natursteinmauer am Deichweg/Rheinpromenade saniert. Bei Aufstellung der Schlussrechnung ergänzte die bauausführende Firma BIS die Rechnung um eine weitere Position, die weder im Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung enthalten war, noch vor oder spätestens während der Ausführung der Arbeiten angezeigt wurde. Es handelt sich um die Position „Fugen ausräumen“. Gemeint ist das Ausstemmen des maroden Fugenmörtels (reine Handarbeit). In der Ausschreibung war lediglich folgende Position enthalten: „Mauerflächen von Efeu und dergleichen befreien. Wurzeleinwüchse ins Mauerwerk entfernen. Grünabfall laden, abfahren und entsorgen.“ Tatsächlich wurden auch marode Fugenreste ausgeräumt, wo keinerlei Wurzeleinwüchse erkennbar waren. Insofern beschreibt die vorgenannte Position eine andere Leistung. Im ersten Bauabschnitt im Jahr 2011 sind die Arbeiten nach gleichem Ausschreibungstext durchgeführt worden. Hier hatte seinerzeit die bauausführende Firma (ebenfalls BIS) keinerlei Einwand gegen die Ausführung und hat nach Ausschreibung abgerechnet. Wieso die fehlende Position damals nicht aufgefallen ist, kann sich die Fa. BIS heute nicht mehr erklären. Da die Einspruchsfrist gegen die damalige Schlusszahlung aus 2011 abgelaufen ist, können hier keine Nachforderungen gestellt werden.

Es entspricht in jedem Fall der Tatsache, dass sowohl das Entfernen des Efeubewuchses einschließlich der Wurzeleinwüchse ins Mauerwerk, wie auch das Ausräumen der Fugen, durchgeführt wurde. Insofern ist eine nachträgliche Anerkennung der Leistungsposition gerechtfertigt. Nicht gerechtfertigt indes ist die Höhe der Forderung über 16.500,--€ , da sich im Nachhinein nicht nachvollziehen lässt, wie hoch der Aufwand bzw. der anzusetzende Massenansatz tatsächlich ist. Daher wurde mit der Fa. BIS ein Gespräch geführt, um eine einvernehmliche Einigung über eine angemessene Vergütung zu erzielen. Im Ergebnis ist die Fa. BIS bereit, ihre Forderung auf 11.900,-- € zu reduzieren.