Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Entlastung des
Bürgermeisters und der Beigeordneten.
Empfehlung an den Stadtrat
Sachverhalt:
Als Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.08.2013 beigefügt.
Zu der Niederschrift nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1.
Zuschüsse an die öffentlichen Büchereien
Die Regelung über die Zuschussverteilung an die öffentlichen Büchereien
wird in einer der nächsten Sitzungen dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung
vorgelegt.
2.
Rheinhalle
Wartungsarbeiten
Da es sich bei der Rheinhalle um eine Versammlungsstätte handelt, müssen
die folgenden technischen Anlagen und Einrichtungsgegenstände in den gesetzlich
vorgeschriebenen Abständen gewartet werden:
Feuerlöscher und Wandhydranten, bühnentechnische Einrichtungen, Sportgeräte, Trennvorhänge, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Sprinkleranlage und die Sicherheitsbeleuchtung.
Da die oben genannten
Anlagen und Einrichtungsgegenstände jeweils zu unterschiedlichen Gewerken
gehören, ist es nicht möglich, die Wartungsarbeiten mehrerer Gewerke zusammen
zu fassen und hierfür nur eine Firma zu beauftragen.
Die Lüftung/Klimaanlage muss zweimal im Jahr gewartet werden.
Reparaturarbeiten
Mit der Reparatur der
Geschirrspülmaschine wurde der Kundendienst der Herstellerfirma Hobart aus
Offenburg beauftragt. In der Regel werden Reparaturarbeiten von ortsansässigen
Firmen durchgeführt. Bei der nächsten Störung der Spülmaschine wird eine
örtliche Firma beauftragt.
Verbrauchs- bzw.
Reparaturmaterial
Die beiden Hörmann-Türen wurden für zwei Abstellräume im Treppenhaus benötigt.
Aus brandschutztechnischen Gründen müssen die Türen die Feuerwiderstandsdauer
F30 haben. Da die Türen nur eine Höhe von ca.1,80 m haben, handelt es sich um
Sonderanfertigungen, die entsprechend teurer als normale Zimmertüren sind.
3.
Städtische Wohnungen
Im Zuge der Heizungserneuerung wurden an vier (nicht 14) Heizkörpern die
Ventile ausgetauscht, weil diese nach Angabe des Mieters nicht mehr geregelt
werden konnten. Einige Tage später hatte der Mieter ein weiteres
Heizkörperventil als defekt gemeldet, das dann ebenfalls ausgetauscht worden
ist. Die in Rechnung gestellten Fahrzeugkosten betrugen 1,80 € netto.
Zu den übrigen Feststellungen des
Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Stellungnahme der Verwaltung nicht
erforderlich.