Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, der Fa. Karl
Müller Bauunternehmen, 53424 Remagen den Auftrag in Höhe von 49.203,12
€ zu erteilen.
Sachverhalt:
Baumaßnahme: Erweiterung Grundschule
Oberwinter
Gewerk: Rohbauarbeiten
Bauherr: Stadt Remagen
Planung durch: Fachbereich
2
Vergabeart: öffentlich beschränkt freihändig
Veröffentlicht: Amtsblatt IBAU bi-Bauwirtschaft
Submissionsanzeiger Internet Subreport
Begründung der Vergabe wenn
nicht öffentlich:
3
Anzahl Bewerbungen:
2
Eingegangene Angebote:
16.10.2013
Submission am:
Bieter:
Nr. |
Bieter |
Ort |
1 |
Manfred Tietz
Bauunternehmung |
53424 Remagen |
2 |
Klaus Rick GmbH & Co.KG |
56659 Burgbrohl |
3 |
Karl Müller Bauunternehmen |
53424 Remagen |
Preisspiegel:
Nr. |
Bieter |
Angebotssumme brutto |
% |
1 |
Karl Müller Bauunternehmen |
49.203,12 |
100,00 |
2 |
Bieter |
63.680,82 |
129,42 |
3 |
1 Bieter |
nicht abgegeben |
|
Kurzbeschreibung der
Leistung:
Anbau in
konventioneller Massivbauweise (Mauerwerk, Stahlbeton), nicht unterkellert
ca.
60 m³ Fundamentaushub
ca.
18 m³ Beton-Streifenfundamente
ca.
15 m³ Betonbodenplatte mit erhöhter
Oberflächengenauigkeit,
PE-Folie und der erf. Grundleitungen
ca.
4,70 m³ Stahlbetonstützen und Unterzüge, Ringanker, inkl. Schalung
ca.
85 m² Außen- und Innenmauerwerk
d = 24 und 30 cm
Prüfung und Wertung der Angebote gem. § 16 VOB/A
Ausschluss:
Kein Angebot musste aus der Wertung ausgeschlossen werden.
Eignung:
Es bestehen keinerlei Zweifel an der Eignung der Bieter.
Prüfung:
Rechnerische Prüfung:
Ø Die rechnerische Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Technische Prüfung:
Ø Die eingereichten Angebote entsprechen der ausgeschriebenen Leistung.
Wirtschaftliche Prüfung:
Ø Es bestehen keine Zweifel an der Auskömmlichkeit der Kalkulation. Die Wirtschaftlichkeit ist durch den Wettbewerb gewährleistet.
Wertung:
Preisnachlässe ohne Bedingungen wurden bei der Wertung berücksichtigt.
Das Angebot der Fa. Karl Müller Bauunternehmen ist das wirtschaftlichste Angebot.
Haushaltsmittel stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.