Betreff
Finanzangelegenheiten, Erhebung von Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Westerwaldweg", Remagen-Oberwinter
Vorlage
0930/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Remagen festzustellen, dass die Straße „Westerwaldweg“ ab Flurstück 449/6 bis Flurstück 119/8 erstmalig hergestellt wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Er­schließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen vom 18.04.1988 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag erhoben werden. Die Erhebung erfolgt nach der Herstellungsalternative. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.


Sachverhalt:

Die Verkehrsanlage „Westerwaldweg“ in Remagen-Oberwinter endet zurzeit auf Höhe des Grundstückes Nr. 449/6 (Haus-Nr. 20). Bis hierhin verfügt sie über eine Fahrbahnbefestigung, eine Gehweg- und eine Straßenbeleuchtungsanlage sowie eine Entwässerungseinrichtung. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist hier von einer vorhandenen Erschließungsanlage auszugehen.

 

Diese wird nun bis zum Grundstück Nr. 119/8 (Haus-Nr. 30) verlängert. Bei diesem Verlängerungsstück handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer selbstständigen Verkehrsanlage, mit der Folge, dass die angrenzenden Grundstücke erschließungsbeitragspflichtig sind.

 

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen können Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag erhoben werden.