Beschlussvorschlag:
Dem Stadtrat wird empfohlen,
die vorstehende Änderungssatzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Die CDU- und SPD-Fraktion haben mit Schreiben
vom 13.06.2014 beantragt, einen neuen Ausschuss „Kunst, Kultur und Tourismus“
zu bilden. Dies bedeutet eine Änderung der Hauptsatzung.
3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 01.09.2009
§ 1
Die Hauptsatzung der Stadt Remagen vom
01.09.2009 in der Fassung vom 26.10.2010 wird wie folgt geändert:
1.
§ 5
Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
Ausschuss für Kunst, Kultur und Tourismus
2.
§ 8 Nr.
2 erhält folgende neue Fassung:
2. Vergabe von Aufträgen für Arbeiten,
Lieferungen und Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu
einer Wertgrenze von 20.000 Euro im Einzelfall
3.
§ 14
Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Ehrenamtliche Beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Stadtratsmitglied
sind und denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 oder 2 gewährt wird,
erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse, des
Ausländerbeirats, der Ortsbeiräte, der Fraktionen und an den Besprechungen mit
dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Stadtratsmitglieder festgesetzte
Aufwandsentschädigung. § 10 Abs. 6 gilt entsprechend.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am
Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Die komplette Satzung mit den eingearbeiteten Änderungsvorschlägen ist
dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.