Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
0002/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Stadtrat wird empfohlen, die vorstehende Änderungssatzung zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Die CDU- und SPD-Fraktion haben mit Schreiben vom 13.06.2014 beantragt, einen neuen Ausschuss „Kunst, Kultur und Tourismus“ zu bilden. Dies bedeutet eine Änderung der Hauptsatzung.

 

 

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 01.09.2009

 

 

§ 1

 

Die Hauptsatzung der Stadt Remagen vom 01.09.2009 in der Fassung vom 26.10.2010 wird wie folgt geändert:

 

1.    § 5 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

Ausschuss für Kunst, Kultur und Tourismus

 

 

2.    § 8 Nr. 2 erhält folgende neue Fassung:

 

2. Vergabe von Aufträgen für Arbeiten, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 20.000 Euro im Einzelfall

 

 

3.    § 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Ehrenamtliche Beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Stadtratsmitglied sind und denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 oder 2 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse, des Ausländerbeirats, der Ortsbeiräte, der Fraktionen und an den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Stadtratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung. § 10 Abs. 6 gilt entsprechend.

 

 

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

 

 

Die komplette Satzung mit den eingearbeiteten Änderungsvorschlägen ist dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.