Betreff
Geschäftsordnung des Stadtrats
Vorlage
0003/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Stadtrat wird verwaltungsseitig empfohlen, die Geschäftsordnung in der bisher geltenden, als Anlage beigefügten Fassung neu zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Die Geltung der Geschäftsordnung des Stadtrats ist immer auf die laufende Wahlzeit beschränkt, so dass mit Beginn einer neuen Wahlzeit auch eine neue Geschäftsordnung zu beschließen ist. Bis zum Beschluss einer neuen Geschäftsordnung gilt die alte weiter. Wird innerhalb eines halben Jahres keine neue Geschäftsordnung beschlossen, gilt die vom zuständigen Ministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.

 

Die bisherige Geschäftsordnung des Stadtrats orientiert sich an der Mustergeschäftsordnung und wurde lediglich den Remagener Verhältnissen angepasst. Da die Mustergeschäftsordnung unverändert geblieben ist, empfiehlt es sich, die Geschäftsordnung in der bisherigen Fassung zu belassen und neu zu beschließen.