Beschlussvorschlag:
Dem Stadtrat wird verwaltungsseitig empfohlen, die Geschäftsordnung in
der bisher geltenden, als Anlage beigefügten Fassung neu zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Geltung der Geschäftsordnung des Stadtrats
ist immer auf die laufende Wahlzeit beschränkt, so dass mit Beginn einer neuen
Wahlzeit auch eine neue Geschäftsordnung zu beschließen ist. Bis zum Beschluss
einer neuen Geschäftsordnung gilt die alte weiter. Wird innerhalb eines halben
Jahres keine neue Geschäftsordnung beschlossen, gilt die vom zuständigen
Ministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.
Die bisherige Geschäftsordnung des Stadtrats
orientiert sich an der Mustergeschäftsordnung und wurde lediglich den Remagener
Verhältnissen angepasst. Da die Mustergeschäftsordnung unverändert geblieben
ist, empfiehlt es sich, die Geschäftsordnung in der bisherigen Fassung zu
belassen und neu zu beschließen.