Betreff
Wahl bzw. Bestellung der Vertreter in den Verwaltungsrat der Fährgesellschaft Linz-Kripp GmbH
Vorlage
0012/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 16 der Hauptsatzung wählt der Stadtrat fünf Vertreter der Stadt widerruflich in den Verwaltungsrat, wovon drei dem Stadtrat angehören sollen. Hierdurch sind die Vertreter gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 GemO bestellt.

 

Die Verteilung der Sitze nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat ergibt sich wie folgt:

 

CDU:                                                  2

SPD:                                                   1

FBL:                                                    1

Bündnis 90/Die Grünen:                1

FDP:                                                   0

WGR:                                                 0

 

Die Fraktionen werden gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.