Betreff
Wahl bzw. Bestellung der Vertreter in den Verwaltungsrat der Fährgesellschaft Linz-Kripp GmbH
Vorlage
0012/2014
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 16 der Hauptsatzung wählt der Stadtrat fünf Vertreter der Stadt widerruflich in den Verwaltungsrat, wovon drei dem Stadtrat angehören sollen. Hierdurch sind die Vertreter gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 GemO bestellt.
Die Verteilung der Sitze nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat ergibt sich wie folgt:
CDU: 2
SPD: 1
FBL: 1
Bündnis 90/Die Grünen: 1
FDP: 0
WGR: 0
Die Fraktionen werden gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.