Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss beschließt, der Fa. Rick
GmbH & Co.KG, den
Auftrag in Höhe von 173.701,73 € zu erteilen.
Sachverhalt:
Baumaßnahme: Erstmalige
Herstellung Gertrudisweg in Oedingen
Gewerk: Straßenbauarbeiten
Bauherr: Stadt
Remagen
Planung durch: Fachbereich
2
Vergabeart: öffentlich beschränkt freihändig
Veröffentlicht: Amtsblatt IBAU bi-Bauwirtschaft
Submissionsanzeiger Internet Subreport
Begründung der Vergabe wenn nicht öffentlich:
10
Anzahl Bewerbungen:
5
Eingegangene Angebote:
01.04.2015
Submission am:
Bieter:
Nr. |
Bieter |
Ort |
1 |
Josef Scheiff GmbH & Co.KG |
53881 Euskirchen |
2 |
Koll Baugesellschaft mbH |
53424 Remagen |
3 |
Klaus Rick GmbH & Co.KG |
56659 Burgbrohl |
4 |
L.Elenz GmbH & Co.KG |
53506 Hönningen |
5 |
Adam Krupp Kleudgen GmbH |
53489 Sinzig |
6 |
Neuwieder Straßenbau GmbH |
56566 Neuwied |
7 |
Martin Wurzel mbH |
53424 Remagen |
8 |
Strabag AG |
56112 Lahnstein |
9 |
Johann Augel GmbH |
56745 Weibern |
10 |
Börger GmbH |
53577 Neustadt |
Preisspiegel:
Nr. |
Bieter |
Angebotssumme
brutto |
% |
1 |
Klaus Rick GmbH & Co.KG |
173.701,73
€ |
100,00 |
2 |
Bieter |
184.236,10
€ |
106,06 |
3 |
Bieter |
197.483,92
€ |
113,69 |
4 |
Bieter |
241.946,47
€ |
139,29 |
5 |
Bieter |
243.459,84
€ |
140,16 |
|
5 Bieter nicht abgegeben |
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Vermerk
über die Prüfung und Wertung von Angeboten |
Kurzbeschreibung der Leistung:
Der Gertrudisweg in Oedingen wird hier
erstmalig hergestellt. Die Verkehrsfläche beträgt rd. 920 qm. Es werden rd. 550
qm mit einem Verbundpflaster und rd. 370 qm mit einem Asphaltbelag ausgestattet.
Prüfung und Wertung der
Angebote gem. § 16 VOB/A
Ausschluss:
Kein Angebot musste aus der Wertung ausgeschlossen werden.
Eignung:
Es bestehen keinerlei Zweifel an der Eignung der Bieter.
Prüfung:
Rechnerische Prüfung:
Ø Die rechnerische Prüfung ergab keine
Beanstandungen.
Technische Prüfung:
Ø Die eingereichten Angebote entsprechen der
geforderten Leistung.
Wirtschaftliche
Prüfung:
Ø
Bei
dem Mindetstfordernden, der Fa. Rick, wurden Auffälligkeiten bei der Kalkulation
der Einheitspreise festgestellt, die auf eine Mischkalkulation hinweisen
könnten. Zudem wird die Auskömmlichkeit diverser Einheitspreise in Frage
gestellt. Die Fa. Rick versichert jedoch, dass die Preise für sie auskömmlich
kalkuliert sind und weisen den Vorwurf einer Mischkalkulation zurück. Zur
Klärung, ob eine Mischkalkulation vorliegt und daher das Angebot auszuschließen
wäre, haben wir die Nachprüfungsstelle bei der Kreisverwaltung eingeschaltet.
Nach Prüfung der Unterlagen konnte die Nachprüfstelle der Kreisverwaltung keine
eindeutigen juristisch verwertbaren Feststellungen treffen, dass es sich bei
den abweichenden Leistungspositionen um eine Mischkalkulation handelt.
Nach Aussage eines Vergabefachmannes, der zu diesem Thema in Fachbeiträgen und
Lehrgängen referiert, ist die Gewährung von Sondernachlässen bei einzelnen
Leistungspositionen zulässig.
Die Vergabestelle der Stadt Remagen muss der Fa. Rick das Vorliegen einer
Mischkalkulation eindeutig nachweisen. Diesen Nachweis können wir jedoch rechtssicher
nicht erbringen. Daher ist ein Ausschluss des Angebotes der Fa. Rick
rechtswidrig.
Wertung:
Das Angebot der Fa.
Rick GmbH & Co.KG ist das
wirtschaftlichste Angebot. Preisnachläse ohne Bedingungen wurden
berücksichtigt.
Haushaltsmittel
stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.