Frankenstraße, Remagen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die „Frankenstraße“ in
Remagen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom
01.08.1977 (GVBl. S. 274) in der jetzt gültigen Fassung für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr als
Gemeindestraße zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen,
Flur 8, Flurstück 235/21. Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der
Widmung.
Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.
Sachverhalt:
Nach Durchsicht der Unterlagen wurde festgestellt, dass die „Frankenstraße“ in Remagen noch nicht ordnungsgemäß gewidmet wurde. Die Widmung ist im Ausbaubeitragsrecht von Bedeutung. Hierdurch wird die Öffentlichkeit der Straße dokumentiert. Nur ein Ausbau an einer öffentlichen Verkehrsanlage berechtigt zu Erhebung von Ausbaubeiträgen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Straße zu widmen.