Betreff
Bau- und Planungsangelegenheiten;
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Remagen-Süd;
Aufhebung der Satzung für den Teilbereich "Am Römerhof", Remagen;
Strategiepapier: 1.1.1
Vorlage
0210/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Remagen die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Remagen-Süd“ vom 26.05.1998 zum 01.01.2016 zu beschließen.

 

Die beigefügte Aufhebungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Sachverhalt:

 

Entwicklungssatzung

 

Der Rat der Stadt Remagen hat in seiner Sitzung am 25.05.1998 die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Remagen-Süd“ beschlossen.

 

Diese Satzung ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 07.10.1998 rechtsverbindlich geworden.

 

Da die Entwicklungsmaßnahme gemäß den vom Rat der Stadt Remagen definierten Zielen weitestgehend in diesem Bereich abgeschlossen ist, ist beabsichtigt, durch Ratsbeschluss die Entwicklungssatzung gem. § 162 Baugesetzbuch (BauGB) aufheben zu lassen. Hierfür ist eine Aufhebungssatzung erforderlich (s. Anlage).

 

Diese Aufhebungssatzung ist nicht bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen bzw. zur Genehmigung vorzulegen.

 

Da weitere Maßnahmen nicht beabsichtigt sind, ist die Entwicklungssatzung gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben.

 

 

Entwicklungsvermerk

 

In diesem Zusammenhang wird von der Stadt das Grundbuchamt ersucht, die in den Jahren über eingetragenen Entwicklungsvermerke der betroffenen Grundstücke zu löschen (§ 162 Abs. 3 BauGB), mit dem Hinweis darauf, dass die Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen ist. Bisher erteilte Genehmigungen durch die Gemeinde nach § 144 BauGB (z.B. bei einer Veräußerung eines Grundstückes) sind dann nicht mehr erforderlich.