Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Remagen-Süd;
Aufhebung der Satzung für den Teilbereich "Am Römerhof", Remagen;
Strategiepapier: 1.1.1
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Remagen die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des
städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Remagen-Süd“ vom 26.05.1998 zum
01.01.2016 zu beschließen.
Die beigefügte Aufhebungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Entwicklungssatzung
Der Rat der Stadt Remagen hat in seiner Sitzung am 25.05.1998 die
Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches
„Remagen-Süd“ beschlossen.
Diese Satzung ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 07.10.1998
rechtsverbindlich geworden.
Da die Entwicklungsmaßnahme gemäß den vom Rat der Stadt Remagen
definierten Zielen weitestgehend in diesem Bereich abgeschlossen ist, ist
beabsichtigt, durch Ratsbeschluss die Entwicklungssatzung gem. § 162
Baugesetzbuch (BauGB) aufheben zu lassen. Hierfür ist eine Aufhebungssatzung
erforderlich (s. Anlage).
Diese Aufhebungssatzung ist nicht bei der höheren Verwaltungsbehörde
anzuzeigen bzw. zur Genehmigung vorzulegen.
Da weitere Maßnahmen nicht beabsichtigt sind, ist die Entwicklungssatzung
gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben.
Entwicklungsvermerk
In diesem Zusammenhang wird von der Stadt das Grundbuchamt ersucht, die
in den Jahren über eingetragenen Entwicklungsvermerke der betroffenen Grundstücke
zu löschen (§ 162 Abs. 3 BauGB), mit dem Hinweis darauf, dass die
Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen ist. Bisher erteilte Genehmigungen durch die
Gemeinde nach § 144 BauGB (z.B. bei einer Veräußerung eines Grundstückes) sind
dann nicht mehr erforderlich.