Beschlussvorschlag:
1. Die Gebühren für das
Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der Leichenhallen bleiben
unverändert.
2. Die Gebühren für
Urnenreihengräber, Urnenkaufgräber und Urnenstelen werden um 10 % erhöht.
Sachverhalt:
Zuletzt wurden die Grabstellengebühren für
Urnenreihengrabstätten, Urnenkaufgräber und Urnenstelen zum 01.01.2016 um 5 %
erhöht. Die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die
Nutzung der Leichenhallen blieben unverändert.
Bis 30.06.2016 wurden
insgesamt 52 Bestattungen (17 Erdbestattungen und 35 Urnenbestattungen)
vorgenommen. Hiervon waren für 39 Bestattungen Grabstellengebühren zu
entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden
13 Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die
Hallennutzung an.
Bei 19 Gräbern wurden die
Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden
für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1. Friedhofsanlagen
(Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2012 90.307,19
EUR
Defizit 2013 81.703,07
EUR
Defizit 2014 88.798,79
EUR
Defizit 2015 111.094,29
EUR
Defizit per 31.12.2016 (Hochrechnung) 116.566,40 EUR
2. Bestattungswesen
(Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320
Defizit 2012 3.653,47
EUR
Überschuss 2013 8.562,47
EUR
Überschuss 2014 9.689,89
EUR
Überschuss 2015 4.000,77
EUR
Überschuss per 31.12.2016 (Hochrechnung) 5.376,50 EUR
3. Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2012 1.708,88
EUR
Defizit 2013 2.718,63
EUR
Defizit 2014 196,73
EUR
Defizit 2015 5.669,43
EUR
Defizit per
31.12.2016 (Hochrechnung) 6.587,96
EUR