Sachverhalt:
Punkt 2 |
– Bau- und
Planungsangelegenheiten; |
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Der Ausbau der Voßstraße – im Bereich Quellenstraße bis Am Ziegelfeld – sowie der Pastor-Keller-Straße ist geplant. Aus diesem Grund wurden bei einigen Planungsbüros Angebote eingeholt.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmte der Vergabe des Planungsauftrages an das Büro H2R Huhmann-Rummel-Haupenthal aus Bad Breisig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, einstimmig zu.
Punkt 3 |
– Bau- und
Planungsangelegenheiten; |
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Auch in der Römerstraße sind Bauarbeiten geplant, so dass hier ebenfalls Angebote von Planungsbüros eingeholt wurden.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmte der Vergabe des Planungsauftrages an das Büro
H2R Ingenieure Huhmann-Rummel-Haupenthal aus Bad Breisig, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, einstimmig zu.
Punkt 4 |
– Aktuelle Bauanträge und
Bauvoranfragen – |
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Punkt 4.1 |
– Befreiungsantrag; |
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Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses.
Das Wohnhaus überschreitet jedoch die Baugrenzen, die im Bebauungsplan 10.50 „Am Spich“ festgesetzt sind.
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmte dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 10.50 „Am Spich“ einstimmig zu.
Punkt 4.2 |
– Befreiungsantrag; |
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Die Antragsteller planen den Bau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses.
Das Satteldach ist mit einer Neigung von 25° geplant. Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen nur Neigungen zwischen 30° und 40° zu.
Die Bauherren bitten um Zustimmung zur Befreiung, da auf Grund der Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplans 33.01 „Hermesacker“, der Neigungen zwischen 18° und 30°erlaubt, das Ortsbild nicht negativ beeinflusst wird.
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmte dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 33.05 „Krummen Morgen“ einstimmig zu.