Betreff
Bekanntgabe der Beschlüsse der 24. nichtöffentlichen Sitzung vom 17.01.2017
Vorlage
0370/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Punkt 2

– Bau- und Planungsangelegenheiten;
Vergabe des Planungsauftrags zum teilweisen Ausbau der Voßstraße und Pastor-Keller-Straße in Remagen-Kripp
Vorlage: 0346/2016 –

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Der Ausbau der Voßstraße – im Bereich Quellenstraße bis Am Ziegelfeld – sowie der Pastor-Keller-Straße ist geplant. Aus diesem Grund wurden bei einigen Planungsbüros Angebote eingeholt.

Beschluss:

Der Bauausschuss stimmte der Vergabe des Planungsauftrages an das Büro H2R Huhmann-Rummel-Haupenthal aus Bad Breisig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, einstimmig zu.

 

 

Punkt 3

– Bau- und Planungsangelegenheiten;
Vergabe des Planungsauftrags zum Ausbau/zur Erschließung der Römerstraße in Remagen-Kripp
Vorlage: 0347/2016 –

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Auch in der Römerstraße sind Bauarbeiten geplant, so dass hier ebenfalls Angebote von Planungsbüros eingeholt wurden.

Beschluss:

Der Bauausschuss stimmte der Vergabe des Planungsauftrages an das Büro H2R Ingenieure Huhmann-Rummel-Haupenthal aus Bad Breisig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, einstimmig zu.

 

 

Punkt 4

– Aktuelle Bauanträge und Bauvoranfragen –

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Punkt 4.1

– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 10.50 "Am Spich", Remagen;
Überschreitung der Baugrenze –

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Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses.

Das Wohnhaus überschreitet jedoch die Baugrenzen, die im Bebauungsplan 10.50 „Am Spich“ festgesetzt sind.

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmte dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 10.50 „Am Spich“ einstimmig zu.

 

 

Punkt 4.2

– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan Krummen Morgen, Oberwinter-Bandorf;
Unterschreitung der Mindestdachneigung –

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Die Antragsteller planen den Bau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses.

Das Satteldach ist mit einer Neigung von 25° geplant. Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen nur Neigungen zwischen 30° und 40° zu.

 

Die Bauherren bitten um Zustimmung zur Befreiung, da auf Grund der Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplans 33.01 „Hermesacker“, der Neigungen zwischen 18° und 30°erlaubt, das Ortsbild nicht negativ beeinflusst wird.

 

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmte dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 33.05 „Krummen Morgen“ einstimmig zu.