Betreff
Aktualisierung der Friedhofssatzung
Vorlage
0406/2017
Art
Anträge
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Beratung im Ausschuss


Sachverhalt:

 

Die Friedhofssatzung wurde zuletzt aufgrund der Einführung der neuen Bestattungsformen mit Wirkung zum 01.08.2013 geändert. In den Vordruck der Verwaltung wurde lediglich der Zuschlag für Rasengrabstätten (unter 2.) eingefügt. Weitere Änderungen sind nicht erforderlich, da für die anderen Bestattungsformen keine neuen Grabarten festgelegt wurden.

 

Wie der beigefügten Übersicht entnommen werden kann, sind die Regelungen in den Kommunen sehr unterschiedlich, nicht nur hinsichtlich der Ruhezeiten für Aschen. Auch die Nutzungszeit von Wahlgräbern sowie die maximale Anzahl der Urnen in einem Urnen-/Wahlgrab variieren. Eine absolute Vergleichbarkeit mit Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler wird daher auch mit entsprechenden Änderungen nicht möglich sein.

 

In Rheinland-Pfalz beträgt die Mindestruhezeit 15 Jahre (§ 3 BestG-DVO). Eine Reduzierung auf 12 Jahre wäre daher nicht zulässig. Die Größe der Urnenwahlgrabstätten in Remagen würde ausreichen, um bis zu 4 Urnen zu bestatten.

 

Letztlich hätten die beantragten Änderungen der Friedhofssatzung auch Auswirkungen auf die Gebühren. So würde das Herabsetzen der Ruhezeit eine Reduzierung der Gebühren und die Erweiterung der Urnenwahlgräber auf bis zu 4 Urnen eine Erhöhung der Gebühren bedeuten.