Sachverhalt:
In der 27. nichtöffentlichen Sitzung vom 30.05.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Zu Punkt 2 |
– Aktuelle Bauanträge und
Bauvoranfragen – |
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Zu Punkt 2.1 |
– Befreiungsantrag; |
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Das geplante Vorhaben überschreitet die hintere Baugrenze um einen Meter. Der maßgebliche Bebauungsplan setzt im Planbereich unterschiedliche Bautiefen fest. Diese schwanken zwischen 12 und 14 Meter.
Des Weiteren überschreiten die Dachgauben die zulässige Länge. Da die jüngere Gestaltungssatzung diese Überschreitung jedoch zulässt erging folgender
Beschluss:
Der Bau,- Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans 10.04 „Marktstraße“ einstimmig zu.
Zu Punkt 2.2 |
– Ausnahme von der
Veränderungssperre; |
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Da der geplante Bau den Inhalten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 31.19 „Ortskern Oberwinter“ nicht widerspricht, erging folgender
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre einstimmig zu.
Ausschussmitglied Hans Metternich verließ wegen Sonderinteresse den Sitzungssaal und nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Zu Punkt 2.3 |
– Befreiungsantrag; |
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Der Bebauungsplan 31.13 „Franziskushaus“
schließt die gewählte Dachform (Flachdach) aus. Da zudem auch in der näheren
Umgebung keine maßstabbildenden Flachdächer vorhanden sind, erging folgender
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss lehnt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 31.13 „Franziskushaus“ hinsichtlich der gewählten Dachform einstimmig ab.
Zu Punkt 2.4 |
– Befreiungsantrag; |
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Der geplante Anbau dient als Lager und soll darüber hinaus zu Events genutzt werden. Er überschreitet jedoch die hintere Baugrenze, die der Bebauungsplan 20.05 „Baumschulenweg“ festsetzt. Daher erging folgender
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 20.05 „Baumschulenweg“ einstimmig nicht zu.
Zu Punkt 2.5 |
– Befreiungsantrag; |
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Geplant ist der Anbau eines Wintergartens. Aufgrund der Lage des Gebäudes an der Rheinpromenade und die damit verbundene Fernwirkung ergeht folgender
Beschluss:
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 10.52 „Rheinpromenade“ wird einstimmig nicht zugestimmt.