Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu
beschließen, den Helmut Bauer Platz in Remagen-Unkelbach nach § 36 Abs. 1
Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S.
274), zuletzt geändert am 28.09.2005 (GVBl. 2005, S. 387), für den öffentlichen
Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Platzfläche liegt in der Gemarkung
Unkelbach, Flur 10, Flurstück 179. Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil
der Widmung.
Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung
beauftragt werden
Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.
Sachverhalt:
Der Helmut Bauer Platz in Remagen-Unkelbach ist schon seit längerer Zeit fertiggestellt. Er liegt in der Gemarkung Unkelbach, Flur 10 Nr. 179 und dient auch als Parkplatz. Der Platz sollte dem öffentlichen Fahr- und Fußverkehr gewidmet werden.