Betreff
Widmung des Helmut Bauer Platzes in Remagen-Unkelbach
Vorlage
0189/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Helmut Bauer Platz in Remagen-Unkelbach nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert am 28.09.2005 (GVBl. 2005, S. 387), für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Platzfläche liegt in der Gemarkung Unkelbach, Flur 10, Flurstück 179. Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden

 

 

Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.


Sachverhalt:

Der Helmut Bauer Platz in Remagen-Unkelbach ist schon seit längerer Zeit fertiggestellt. Er liegt in der Gemarkung Unkelbach, Flur 10 Nr. 179 und dient auch als Parkplatz. Der Platz sollte dem öffentlichen Fahr- und Fußverkehr gewidmet werden.