Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss ist mit der Verfahrensweise
einverstanden.
Sachverhalt:
Im Jahr 1993 hat die Stadt Remagen ein Wohnungsbaudarlehen in Höhe von
123.349,17 € (241.250 DM) für den sozialen Wohnungbau (Wohnhaus Im Wiesengrund
1) seitens der Landesbank Rheinland-Pfalz erhalten.
Das Wohnungsbaudarlehen wurde zunächst zinslos bei 1% Tilgung und 0,5 %
Verwaltungskostenbeitrag zurückgezahlt. Schrittweise wurde der Zinssatz in den
vergangenen Jahren auf derzeit 2,0 % angehoben. Die Restschuld des
Wohnungsbaudarlehens beläuft sich zum Ende des Jahres auf 90.124,33 €.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird daher darum gebeten, dass eine
Eilentscheidung durch den Bürgermeister und die Beigeordneten herbeigeführt
werden kann, um das Wohnungsbaudarlehen vorzeitig abzulösen.
Für die vorzeitige Ablösung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Es muss lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € entrichtet werden.