Betreff
Vorzeitige Ablösung Wohnungsbaudarlehen
Vorlage
0431/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist mit der Verfahrensweise einverstanden.

 

 


Sachverhalt:

Im Jahr 1993 hat die Stadt Remagen ein Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 123.349,17 € (241.250 DM) für den sozialen Wohnungbau (Wohnhaus Im Wiesengrund 1) seitens der Landesbank Rheinland-Pfalz erhalten.

 

Das Wohnungsbaudarlehen wurde zunächst zinslos bei 1% Tilgung und 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag zurückgezahlt. Schrittweise wurde der Zinssatz in den vergangenen Jahren auf derzeit 2,0 % angehoben. Die Restschuld des Wohnungsbaudarlehens beläuft sich zum Ende des Jahres auf  90.124,33 €.

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird daher darum gebeten, dass eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister und die Beigeordneten herbeigeführt werden kann, um das Wohnungsbaudarlehen vorzeitig abzulösen.

 

Für die vorzeitige Ablösung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Es muss lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € entrichtet werden.