Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Resolution zu den geplanten Einschränkungen im Schienenpersonennahverkehr.
Resolution des Stadtrates
zu geplanten Einschränkungen
bei der Durchbindung der Ahrtalbahn nach Bonn (RB 30)
Der Stadtrat
fordert den Bundesverkehrsminister, den Vorstand der Deutschen Bahn AG, den
Vorstand der DB Netz AG sowie die Bundesnetzagentur und das Eisenbahnbundesamt
auf, das Fahrplanangebot auf der Ahrtalbahn (RB30) zwischen Remagen und Bonn
auch über 2018 hinaus unverändert sicherzustellen.
Die Planungen der
DB Netz AG, aufgrund des Problems der Überlastung des Schienenverkehrs den
Personennahverkehr auf der Ahrtalbahn zwischen Remagen und Bonn einzuschränken,
um noch mehr Kapazitäten für laute Güterzüge auf der linken Rheinstrecke zu
schaffen, werden kategorisch abgelehnt.
Die
ablehnende Stellungnahme des Schienenpersonenzweckverbandes Nord vom 26.09.2017
wird vom Stadtrat uneingeschränkt unterstützt.
Weiter unterstützt der Stadtrat die gleichgerichteten
Initiativen von Kreisverwaltung und Kommunen im Kreis Ahrweiler, der Stadt Bonn
und des Rhein-Sieg-Kreises sowie von Bundestagsabgeordneten aus der Region.
Begründung:
Im Verdichtungsraum Köln/Bonn/Ahr mit über einer Million
Einwohnern im Einzugsbereich der linken Rheinstrecke ohne vorhandene S-Bahn ist
das Schienenpersonenverkehrsangebot auszubauen und keinesfalls wegen
Versäumnissen beim Infrastrukturausbau einzuschränken. Die Ahrtalbahn (RB30)
als eine der zentralen Verkehrsachsen in der Region Köln/Bonn/Rhein-Sieg fährt
im Stundentakt durchgehend nach Bonn. Die Menschen im Rheinland, insbesondere
Tausende von Pendlern, erwarten zu Recht einen vertakteten, pünktlichen und
platzmäßig ausreichend dimensionierten Schienenpersonenverkehr, der die Orte
untereinander und mit den Oberzentren an Rhein und Ruhr an allen Wochentagen
und zu allen nachgefragten Zeiten zuverlässig verbindet.
Die DB
Netz AG hat am 09.12.2016 den Schienenwegabschnitt Hürth-Kalscheuren – Remagen
(linke Rheinstrecke) gegenüber dem Eisenbahnbundesamt und der Bundesnetzagentur
für überlastet erklärt und im September diesen Jahres gegenüber den Behörden
unter anderem als Kompensationsmaßnahme mitgeteilt, die Direktverbindung der
Ahrtalbahn nach Bonn über Remagen zeitlich zu beschränken. Unter
www.kreis-ahrweiler.de finden sich unter dem Stichwort „Ahrtalbahn“ die
Planungsunterlagen der DB Netz AG.
Aktuell
verkehrt die Ahrtalbahn im Zeitraum zwischen 5.30 Uhr bis 23.00 Uhr. Nach der
Planung der DB Netz AG soll die Durchbindung der Ahrtalbahn von Remagen bis
Bonn Hbf von Montag bis Freitag nur zugelassen werden, wenn die Ankunfts- bzw.
Abfahrtszeit in Bonn Hbf zwischen 5:30 und 9:30 bzw.15:30 und 19:00 liegt. Die
DB Netz AG plant mit dem Wegfall der RB 30 im Abschnitt Bonn-Remagen verbunden
mit anderen Maßnahmen im Zugverkehr in NRW, weitere Kapazitäten für Güterzüge
zu schaffen.
Für den
Stadtrat ist der Wegfall von durchgängigen Verbindungen von Bonn in das Ahrtal
und umgekehrt zu Gunsten des Güterverkehres völlig inakzeptabel. Die Personenzüge
sind bereits heute auf der Strecke Koblenz-Bonn sehr hoch ausgelastet, um nicht
zu sagen überfüllt.
Der Stadtrat
vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen schwerwiegende wirtschaftliche
Folgen für den Tourismus hätten, da der Kreis Ahrweiler mit dem Ahrtal einen
attraktiven Naherholungsraum für das angrenzende Nordrhein-Westfalen darstellt.
Die Kürzungen würden auch dazu führen, dass z.B. Berufspendler - trotz
Jobtickets - auf das Auto ausweichen müssten.
Die
Planungen der DB Netz AG, weitere Güterzugkapazitäten auf der linken Rheinseite
zu schaffen, werden vom Stadtrat ebenfalls kategorisch abgelehnt. Diese stehen
im eklatanten Widerspruch zu allen Bemühungen, insbesondere auch der Bundesregierung
und der Deutschen Bahn AG, den Güterverkehrslärm im Rheintal einzudämmen. Im
Gegenteil: Die linksrheinische Strecke muss vom Güterverkehr drastisch
entlastet werden.