a) Bericht
b) Bildung von Haushaltsresten
c) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und
Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
a) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
b) Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den Aufwendungen für
Abschreibungen
2017 zu.
c) Den im Jahr 2017 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen
des
Finanzhaushaltes stimmt der Haupt-
und Finanzausschuss im Rahmen seiner
Kompetenz (12.500,00 €) zu. Dem
Stadtrat wird empfohlen, die in seine
Zuständigkeit fallenden über- und
außerplanmäßigen Auszahlungen zu
genehmigen.
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2018 am 30. November 2017 bereits genehmigt.
Da im Ergebnishaushalt immer noch Buchungen vorgenommen werden, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nur der Abschluss der Finanzrechnung vorgelegt werden. Die
Finanzrechnung endet mit einem Überschuss von 3.231.214,25 €. Die
Finanzrechnung ist ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen (4.091.681,09 €) höher ist als die planmäßige Tilgung (860.466,84
€). Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 war von einem Überschuss von
98.705,00 € ausgegangen worden.
Die Kredite für Investitionen haben sich im vergangenen Jahr von
19.308.967,12 € um 858.596,94 € auf 18.450.370,18 € reduziert. Auf die
geplanten Neuaufnahmen der Darlehen 2016 in Höhe von 1.000.000,00 € und 2017 in
Höhe von 1.074.303,00 € kann aufgrund der guten Haushaltslage verzichtet
werden.
Zum Stand des Eigenkapitals kann erst nach Feststellung der
Ergebnisrechnung etwas gesagt werden.