Betreff
Bekanntgabe der Beschlüsse der 32. nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2018
Vorlage
0468/2018
Art
Informationsvorlage

Punkt 2

– Bau- und Planungsangelegenheiten;
Vergabe des Planungsauftrags zum Ausbau der Kirchstraße in Remagen
Vorlage: 0459/2017 –

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Die Kirchstraße soll in 2019 ausgebaut werden. Hierzu sind in diesem Jahr die ingenieurtechnischen Planungen zu erbringen, damit frühzeitig Anlieger und Ortsbeirat beteiligt werden können.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss stimmt der Vergabe des Planungsauftrages an das Büro Paul Monreal aus Hönningen/Ahr, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, einstimmig zu.

 

 

Punkt 3

– Bau- und Planungsangelegenheiten;
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Remagen-Süd;
Bebauungsplan 20.16 "Lange Fuhr", Kripp;
Vergabe des Planungsauftrags für die Anlegung neuer Spielplätze
Vorlage: 0460/2018 –

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Nach Abschluss des überwiegenden Teils der Hochbautätigkeiten innerhalb des Bebauungsplangebietes ist es erforderlich, die Grünanlagen des Bebauungsplan-bereiches, bestehend aus der Straßenraumbegrünung und dem Quartiersplatz mit Aufenthalts- bzw. Spielfunktion, herzustellen.

 

Darüber hinaus ist baugebietsbedingt der Kindergarten „Pusteblume“ zu erweitern, wodurch die dort vorhandene Spielplatzfläche in Anspruch genommen werden muss. Die hier wegfallende Spielplatzfläche wird durch die Neuanlage eines Spielplatzes an der Straße „Im Maar“ kompensiert.

 

Die Umsetzungen der Herstellung der Grünanlagen und Spielplätze soll in 2018 erfolgen. Hierzu sind in diesem Jahr die ingenieurtechnischen Planungen zu erbringen.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss stimmt der Vergabe der Planungsaufträge an das Büro Ingrid Rietmann aus Königswinter einstimmig  zu.

 

 

Punkt 4

– Bau- und Planungsangelegenheiten;
Vergabe des Planungsauftrags zur Erneuerung der Fassade des Schulzentrums Remagen
Vorlage: 0461/2018 –

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Der Haushaltsplan 2018 sieht die Erneuerung einer Teilfassade im Schulzentrum Remagen vor. Zur Umsetzung der Maßnahme sind entsprechende Planungsleistungen erforderlich.

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Planungsauftrag an das Büro Rösner Möseler Kühmstedt zu vergeben.

 

 

 

Punkt 5

– Aktuelle Bauanträge und Bauvoranfragen –

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Punkt 5.1

– Befreiungsantrag;
Gestaltungssatzung Kernstadt Remagen
Bahnhofstraße
Anbringung einer Werbeanlage an gläsernem Vordach –

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Die Geschäftsinhaber möchten die bestehende Werbeanlage modernisieren. Im Widerspruch zur Gestaltungssatzung steht dabei der Anbringungsort über dem Ladeneingang, da hier die Werbung nicht mehr unmittelbar auf die Fassade, sondern auf dem gläsernen Vordach installiert werden soll.

Beschluss:

Aufgrund der Tatsache, dass die Werbung filigran mit Einzelbuchstaben angebracht wird, stimmt der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss den Abweichungen von der Gestaltungssatzung einstimmig zu.

 

 

Punkt 5.2

– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 10.03 „An der Waldburgstraße“, Remagen
Viktoriabergweg
Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe –

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Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss lehnte am 29.08.2017 den Antrag des neuen Eigentümers ab, das Dachgeschoss aufzustocken und dabei die zulässige Gebäudehöhe um 0,85 m zu überschreiten. Begründet wurde dies mit fehlenden Vergleichsfällen sowie mit der exponierten Lage des Grundstücks, auf Grund derer der turmartige Aufbau gerade aus nördlicher Richtung weithin sichtbar ist. Die Kreisverwaltung hat nach Prüfung des Antrages die Stadt gebeten, das versagte Einvernehmen nochmals zu prüfen, da in der Vergangenheit vergleichbaren Anträgen bereits zugestimmt wurde.

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 10.03 „An der Waldburgstraße“ nach wie vor nicht zu. Die von der Kreisverwaltung aufgezeigten Referenzobjekte greifen aufgrund der exponierten Lage des Grundstückes nicht. Sollte die Kreisverwaltung das Einvernehmen ersetzen, wird die Verwaltung beauftragt, das Klageverfahren einzuleiten.

 

einstimmig beschlossen 

 

 

Punkt 5.3

– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 20.03 Batterieweg
Batterieweg
Zufahrt über Parkplatz, Unterschreitung Mindestabstand eines Carports zur öffentlichen Verkehrsfläche –

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Der Antragsteller beabsichtigt den Bau eines Doppelcarports mit den Abmessungen 6,48 x 7,00 m auf seinem Grundstück. Die Zufahrt soll über den städtischen Parkplatz erfolgen, an welchen der Carport unmittelbar angrenzt.

 

Die aktuelle Nutzung des Parkplatzes ist uneingeschränkt möglich. Eventuelle Umnutzungen bedürfen einer Bebauungsplanänderung.

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 20.03 „Batterieweg“ zu.

 

einstimmig beschlossen; Enthaltung 1