Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, den Auftrag zur
Umsetzung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden
baulichen Brandschutzes in der KITA Goethe-Knirpse zu vergeben. Der Beschluss
erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Sachverhalt:
Bei der in 2017 durchgeführten Gefahrenverhütungsschau
durch die Kreisverwaltung in der KITA Goethe-Knirpse wurden
sicherheitsrelevante Mängel im baulichen Brandschutz festgestellt. In der
Bauausschuss-Sitzung am 28.11.2017 wurde hierüber bereits berichtet.
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Da die
Kreativwerkstatt keinen unmittelbaren Ausgang ins Freie besitzt, soll ein
Fensterelement mit niedriger Brüstung eingebaut werden. Im Notfall können die
Kinder unter Mithilfe der Erzieherinnen/Erzieher durch dieses Fenster ins Freie
gelangen. Dadurch ist der zweite notwendige Rettungsweg sichergestellt.
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Zwei
Gruppenräume auf der Südseite besitzen keinen zweiten Rettungsweg. Hier sind
jeweils Fluchttreppen vor die Fassade zu setzen und entsprechende Ausgänge aus
den Gruppenräumen zu schaffen.
Vorgenannte
Maßnahmen sind notwendig, da der vorhandene Flur nicht brandlastfrei gehalten
werden kann. Somit zählt dieser Flur nicht als notwendiger Rettungsflur und
macht die beschriebenen Maßnahmen erforderlich.
Als Übergangslösung wurde bereits im Dezember 2017, in Abstimmung mit der
Kreisverwaltung, ein Gerüst als Fluchttreppe aufgebaut.
Zwischenzeitlich wurde die Baugenehmigung für
die notwendigen Maßnahmen (Anbau der Fluchttreppe und Änderung der Fassade)
erteilt.
Somit können die anstehenden Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben
werden. Zunächst steht die Beauftragung der Fa. SW Metallbau an. Die
umzubauenden Fassaden sind bereits allesamt in den Vorjahren durch die Fa. SW
Metallbau erneuert worden. Ein Umbau sollte daher, auch aus
Gewährleistungsgründen, durch die Fa. SW Metallbau erfolgen.
Nach Ortsbesichtigung und Klärung der Aufgabenstellung zusammen mit Herrn
Rösner vom Architekturbüro RMK wurde die Fa. SW Metallbau zur Abgabe eines
dementsprechenden Angebotes aufgefordert. Das eingereichte Angebot wurde gem.
§16 VOB/A geprüft und gewertet. Es bestehen keinerlei Bedenken gegen die
eingesetzten Einheitspreise. Diese sind als günstig und wirtschaftlich
vertretbar zu bewerten. Die Auftragssumme beläuft sich auf 29.174,64 €.