Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss ermächtigt den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten
im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung die Haushaltsmittel
von 155.000,00 € außerplanmäßig, zur Umsetzung der sicherheitsrelevanten
Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes in der KITA
Goethe-Knirpse, bereitzustellen.
Sachverhalt:
Bei der in 2017 durchgeführten Gefahrenverhütungsschau
durch die Kreisverwaltung in der KITA Goethe-Knirpse wurden
sicherheitsrelevante Mängel im baulichen Brandschutz festgestellt. In der
Bauausschuss-Sitzung am 28.11.2017 wurde hierüber bereits berichtet.
·
Da die
Kreativwerkstatt keinen unmittelbaren Ausgang ins Freie besitzt, soll ein
Fensterelement mit niedriger Brüstung eingebaut werden. Im Notfall können die
Kinder unter Mithilfe der Erzieherinnen/Erzieher durch dieses Fenster ins Freie
gelangen. Dadurch ist der zweite notwendige Rettungsweg sichergestellt.
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Zwei
Gruppenräume auf der Südseite besitzen keinen zweiten Rettungsweg. Hier sind
jeweils Fluchttreppen vor die Fassade zu setzen und entsprechende Ausgänge aus
den Gruppenräumen zu schaffen.
Vorgenannte
Maßnahmen sind notwendig, da der vorhandene Flur nicht brandlastfrei gehalten
werden kann. Somit zählt dieser Flur nicht als notwendiger Rettungsflur und
macht die beschriebenen Maßnahmen erforderlich.
Als Übergangslösung wurde bereits im Dezember 2017, in Abstimmung mit der
Kreisverwaltung, ein Gerüst als Fluchttreppe aufgebaut. Ein entsprechender
Planungsauftrag wurde an das Architekturbüro Rösner Möseler Kühmstedt vergeben.
Zwischenzeitlich wurde die Baugenehmigung für
die notwendigen Maßnahmen (Anbau der Fluchttreppe und Änderung der Fassade)
erteilt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 bereits den ersten
Auftrag, vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses über die
Bereitstellung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel, vergeben.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich laut Kostenberechnung auf
155.000,00€ belaufen. Beim Kreis wurde ein Zuschussantrag eingereicht. Der
Zuschuss beträgt 1/3 der Baukosten, mithin rd. 52.000,00€.