Beschlussvorschlag:
offen
Sachverhalt:
In diesem Jahr
findet eine Neuwahl der Schöffen für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 statt.
Die Wahl erfolgt durch bei den Amtsgerichten gebildete Wahlausschüsse auf der
Grundlage von Vorschlagslisten, die gem. § 36 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) von der Gemeinde bis zum 30.06. des Wahljahres aufzustellen sind. Der
Präsident des Landgerichts bestimmt in Anlehnung an die Einwohnerzahl die
Anzahl der Schöffen, die vorgeschlagen werden sollen. Für Remagen sollen danach
für die kommende Wahlperiode mindestens 10 Personen vorgeschlagen werden.
In füheren
Wahlperioden wurden die Bewerberinnen und Bewerber fast ausschließlich durch
die Parteien entsprechend der Sitzverteilung im Stadtrat vorgeschlagen.
Aufgrund eines öffentlichen Aufrufs sind nunmehr viele Einzelbewerbungen
eingegangen über die gleichberechtigt mit „Parteivorschlägen“ nach den
Grundsätzen einer Wahl im Stadtrat abzustimmen ist, so dass nachfolgend auch
nicht mehr hiernach unterschieden wird. Folgende Personen haben sich beworben (in alphabetischer
Reihenfolge):
- Blüher,
Jürgen, geb. am
25.07.1955 in Remagen, Vermessungsingenieur, wohnhaft Quellenstraße 151,
53424 Remagen Kripp
- Dackweiler, Thomas, geb.
11.01.1963 in Hannover, Lehrer, wohnhaft Siebengebirgsweg 27a, 53424
Remagen-Oberwinter
- Dickmann, Walter, geb. am 26.11.1953 in Greven, Lehrer
(Studiendirektor), wohnhaft Im Ellig 19, 53424 Remagen-Oberwinter
- Eckhardt, Reiner, geb. am 14.11.1967 in Gerstetten,
Dipl. Ing., wohnhaft Ligusterweg
22, 53424 Remagen-Kripp
- Efferz, Ingrid Erna, geb. Hoenen, geb. am 10.10.1956 in
Bonn, kaufm. Angestellte, wohnhaft Nibelungenring 23, 53424 Remagen
- Giebler, Jürgen, geb. am 14.01.1954 in Bonn,
Bürovorsteher .R., Fraunhofer Straße 19, 53424 Remagen
- Kaiser, Horst Friedrich, geb. am 14.02.1949 in Saarbrücken, Dipl. Verwaltungswirt a.D., wohnhaft Brückenweg 4, 53424 Remagen-Oedingen
- Katzenberger, Jens, geb. am 17..06.1972 in Remagen,
Handelsfachwirt, wohnhaft Nibelungenring 64a, 53424 Remagen
- Kirfel, Bernward, geb. am 13.04.1963 in Ahrweiler,
kaufm. Angestellter, wohnhaft Batterieweg 22, 53424 Remagen-Kripp
- Lembke, Franz-Otto, geb.
07.05.1952 in Remagen, Finanzbeamter, wohnhaft Friesenstraße 14, 53424
Remagen
- Lied, Katharina, geb. Keller, geb. am 26.06.1962 in Bad
Neuenahr, Erzieherin, wohnhaft Römerstraße 34, 53424 Remagen-Kripp
- Linden-Berresheim, Angela, geb. am 20.03.1954 in Ahrweiler,
Kauffrau i.R., wohnhaft Pützgasse 5, 53424 Remagen-Oberwinter
- Ludes, Reiner, geb. am 30.11.1963 in Hermeskeil,
Beamter (BMVg), wohnhaft Am Römerhof 44, 53424 Remagen
- Reinartz, Heike Elly, geb. Hattenhauer, geb. am 23.11.1963 in Remagen,
Einrichtungsfachberaterin und Bestatterin, wohnhaft Bonner Straße 23,
53424 Remagen-Rolandseck
- Roth, Friedrich Johann, geb. am 07.11.1955 in Seeshaupt/Obb,
Soldat i.R., wohnhaft Talstraße 69, 53424 Remagen-Bandorf
- Schaumlöffel, Dr. Kay-Uwe, geb. am
14.04.1956 in Bremen,Beamter (BfF), Waldburgstraße 22a, 53424 Remagen
- Schneider, Dirk, geb. am 20.06.1956 in Süchteln
(Viersen), Dipl.Ing. i.R., wohnhaft Nibelungenring 29, 53424 Remagen
- Schneider, Erwin, geb. am 24.12.1954 in Remagen, Soldat
i.R., wohnhaft Rheinstraße 58, 53424 Remagen-Unkelbach
- Tillmann, Martin, geb. am 08.01.1954 in Castrop-Rauxel,
Rentner, wohnhaft Milchgasse 11, 53424 Remagen
- Waßmann, Sabine, geb. Lammerich, geb. am 26.081963 in Bonn, Buchhalterin, wohnhaft Krimhildweg 12, 53424 Remagen
Die Aufnahme einer
Person in die Vorschlagsliste erfolgt durch Wahl des Stadtrats i.S.v. § 40
GemO. Die Aufnahme bedarf einer Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder,
mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrats
(§ 36 Abs.1 Satz 2, 3 77 GVG).
Gegen die
vorgenannten Personen bestehen nach einer verwaltungsseitig vorgenommenen
Überprüfung der in den Bewerbungsvordrucken gemachten Angaben keine
Ausschließungsgründe. Obwohl die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber größer
ist als die Mindestzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen
(s.o.), empfiehlt es sich, alle Bewerberinnen und Bewerber zu wählen, wobei
dies nicht en bloc sondern in Form einer Einzelabstimmung erfolgen sollte. Der
Ausschuss hat allerdings die Möglichkeit, durch einfachen Beschluss einzelne
Personen vorab von der Wahl durch den Stadtrat auszuschließen. Dies müsste dann
aber konkret begründet werden.