Beschlussvorschlag:
Der Hauptfinanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 75.166,00 € für die Beamtenversorgung zuzustimmen.
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom
23.03.2018 hat die Rheinische Versorgungskasse die von der Stadt zu zahlende
Umlage für die Beamtenversorgung für das Jahr 2017 sowie die Vorauszahlungen
für 2018 festgesetzt. Danach beträgt die Umlage für 2017 456.766,00 € (2016:
414.332,00 €). Abzüglich geleisteter Vorauszahlungen von 432.840,00 € verbleibt
somit eine Nachzahlung von 23.926,00 €. Die deutliche Erhöhung gegenüber dem
Vorjahr von ca. 10 % hat ihre Ursache zum einen in einem Anstieg des
Gesamtaufwandes der Versorgungskasse, der prozentual auf die Mitglieder
verteilt wird, und zum andern in einem Anstieg des bei der Stadt Remagen
entstanden Versorgungsaufwands. Dies hat zu einer Anhebung der Umlagehebesätze
und einem Anstieg der Umlagebemessungsgrundlage (= Summe aus den Jahreswerten
der ruhgehaltsfähigen Dienstbezüge und Versorgungsbezüge) geführt.
Aufgrund der
Erhöhung wurde auch die Vorausleistung für 2018 auf 484.080,00 € (2017: 432.840
€) angehoben, so dass neben der Nachzahlung für 2017 eine weitere Mehrbelastung
in Höhe von 51.240,00 € entsteht. Die Mehraufwendungen für die
Beamtenversorgung betragen damit in diesem Jahr insgesamt 75.166,00 €, so dass
die Haushaltsansätze entsprechend korrigiert werden müssen. Bei der Umlage für
die Beamtenversorgung handelt es sich um eine Pflichtabgabe, auf deren Höhe die
Stadt keinen Einfluss hat. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung bei der
Altersvorsorge ist auch in den nächsten Jahren mit möglicherweise sogar
überproportional weiter steigenden Umlagen zu rechnen.