Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet,
dass die Stadt Remagen zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach
Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale
Holzvermarktungsgesellschaft „Region Eifel“ in der Rechtsform der GmbH
gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der
Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.
Die Verwaltung wird dazu beauftragt, alle zur
Gründung erforderlichen Schritte gemäß § 92 GemO und die Vorlage der
notwendigen Unterlagen an die ADD zu veranlassen; dazu gehört insbesondere die
Ausarbeitung der dafür erforderlichen Analyse und des Entwurfs für den
Gesellschaftervertrag auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe in der bereits
gebildeten Arbeitsgruppe und in Abstimmung mit den übrigen Arbeitsgruppen für
die anderen vier kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften sowie mit dem
Gemeinde- und Städtebund.
Sachverhalt:
Aufgrund kartellrechtlicher Bedenken wird die
Holzvermarktung durch Landesforsten zum 01.01.2019 beendet; die bisherigen
Geschäftsbesorgungsverträge wird das Land Ende 2018 aufkündigen.
In der Folge ist für die waldbesitzenden
Städte und Gemeinden erneut zu entscheiden, wie künftig die Holzvermarktung
erfolgen soll.
Das Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die
Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründende
regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgt, davon
ausgenommen ist der nichtgewerbliche Brennholzverkauf an örtliche Kunden.
Der Vermarktungsweg wird mit einer
Anschubfinanzierung für die ersten 7 Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln
des kommunalen Finanzausgleiches finanziert, die bisher Landesforsten zur
Erfüllung dieser Dienstleistung erhielt.
Wir empfehlen auf Grundlage der verschiedenen
Informationsveranstaltungen sowie unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die
Stadt Remagen zur Sicherstellung der Holzvermarktung die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft
„Region Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten,
Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und
sich daran als Gesellschafter beteiligt.
Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der
Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden
Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften
werden gute Startbedingungen geschaffen durch großzügige Anschubfinanzierung
sowie der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals.
Auf die Stadt Remagen kommen dabei
ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem
Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufes; dieses wird ausschließlich
von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.
Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der
Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region Eifel ist eine Arbeitsgruppe
eingesetzt.