Punkt 2 |
– Aktuelle Bauanträge und
Bauvoranfragen – |
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
|
Punkt 2.1 |
– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 20.14 "Auf Fitze", Kripp; Quellenstraße;
Überschreitung der zulässigen Grundfläche sowie abweichende Ausführung
Dachgeschoss – |
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
Der im Jahr 2008 genehmigte
Bau des Doppelhauses auf dem ehem. Quellen-Lehnig-Gelände wurde ab
Sommer/Herbst 2013 realisiert. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass die
zuerst errichtete Haushälfte abweichend von der genehmigten Fassung ausgeführt
wurde.
Das
ausgeführte Vorhaben überschreitet die zulässige Grundfläche.
Das
Gebäude schließt ferner mit einem als Dachterrasse genutzten Flachdach ab. Nach
den Festsetzungen des Bebauungsplans können Flachdächer dann zugelassen werden,
wenn das oberste Geschoss um mind. dem 0,2-fachen der Gebäudetiefe
zurückversetzt wird; vorliegend entspricht dies einem Rücksprung von mind.
2,316 m. Tatsächlich reicht das Dachgeschoss bis auf die Außenmauern und
erreicht nach 1,675 m eine Geschosshöhe von 2,30 m.
Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu.
einstimmig