Betreff
Bekanntgabe der Beschlüsse der 35. nichtöffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
Vorlage
0528/2018
Art
Informationsvorlage

Punkt 2

– Aktuelle Bauanträge und Bauvoranfragen –

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Punkt 2.1

– Befreiungsantrag; Bebauungsplan 20.14 "Auf Fitze", Kripp; Quellenstraße; Überschreitung der zulässigen Grundfläche sowie abweichende Ausführung Dachgeschoss –

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Der im Jahr 2008 genehmigte Bau des Doppelhauses auf dem ehem. Quellen-Lehnig-Gelände wurde ab Sommer/Herbst 2013 realisiert. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass die zuerst errichtete Haushälfte abweichend von der genehmigten Fassung ausgeführt wurde.

 

Das ausgeführte Vorhaben überschreitet die zulässige Grundfläche.

Das Gebäude schließt ferner mit einem als Dachterrasse genutzten Flachdach ab. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans können Flachdächer dann zugelassen werden, wenn das oberste Geschoss um mind. dem 0,2-fachen der Gebäudetiefe zurückversetzt wird; vorliegend entspricht dies einem Rücksprung von mind. 2,316 m. Tatsächlich reicht das Dachgeschoss bis auf die Außenmauern und erreicht nach 1,675 m eine Geschosshöhe von 2,30 m.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu.

 

einstimmig