Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzungen zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Remagen sowie zur Änderung der Satzung über den
Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der
Feuerwehr der Stadt Remagen zu beschließen.
Der überplanmäßigen
Ausgabe in Höhe von 1700,00 Euro wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Wie in der Sitzung
am 12.03.2018 angekündigt, erfolgte eine Überprüfung der
Aufwandsentschädigungen, die bei kostenpflichtigen Einsätzen und bei bestimmten
Veranstaltungen gewährt werden. Bei den Entschädigungen ist zwischen
Brandsicherheitswachen (aktuell 7,70 Euro) und kostenpflichtigen Einsätzen
(aktuell 7,67 Euro) zu unterscheiden. Die Entschädigung für
Brandsicherheitswachen ist in der Anlage der Satzung über den Kostenersatz und
die Gebührenerhebung der Feuerwehr geregelt und wird entsprechend der
Hauptsatzung (§ 17 Abs. 15) zu 100 % an die eingesetzten Feuerwehrleute
ausgezahlt.
Anspruchsgrundlage
für die Aufwandsentschädigung im Rahmen von kostenpflichtigen Einsätzen ist §
13 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz in Verbindung mit § 17 Abs. 10 der
Hauptsatzung. Dieser Betrag wird mit Einverständnis der Feuerwehrmitglieder
direkt an die Fördervereine bzw. Kameradschaftsvereine ausgezahlt. Zweck beider
Aufwandsentschädigungen ist es, den Feuerwehrangehörigen die durch den Einsatz
entstehenden Mehraufwendungen zu erstatten, z.B. Reinigung der privaten
Kleidung, Fahrtkosten oder Verpflegung. Bis zu einem gewissen Grad dienen die
Entschädigungen auch als Abgeltung des allgemeinen Zeitaufwandes. Nach der
Kommentierung zum LBKG wird mit Verweis auf Ausführungen des Rechnungshofes von
1993 eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro als angemessen angesehen. Eine
Anpassung an den Mindestlohn (aktuell 8,84 Euro) wird nicht empfohlen, da es
sich vorliegend um eine Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt handelt und dies
keiner Entlohnung gleichgesetzt werden sollte.
Es wird
vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung im Rahmen von kostenpflichtigen
Einsätzen auf 8,50 Euro zu erhöhen. Die Mehrkosten hierfür können durch eine
Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung der
Feuerwehr durch Mehreinnahmen gedeckt werden.
Bei
Brandsicherheitswachen soll der Empfehlung nicht gefolgt werden, da diese
überwiegend für private Veranstaltungen durchgeführt werden und mit einem hohen
zeitlichen Einsatz verbunden sind. Daher wird vorgeschlagen, hier einen
Stundensatz von 9,00 Euro festzulegen. Dieser Betrag liegt zudem auch im oberen
Bereich dessen, was die anderen Kommunen im Kreis Ahrweiler gewähren. Die
Mehrkosten werden mit Ausnahme der städtischen Veranstaltungen (z.B.
Rheinhalle) durch Mehreinnahmen gedeckt.
Im Rahmen der
Überprüfung wurden auch alle anderen Entschädigungen für Führungskräfte
aktualisiert. Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des § 17 der Hauptsatzung
auf den aktuellen Stand zu bringen und hierbei die Aufwandsentschädigungen für
Führungskräfte um bis zu 8 % zu erhöhen. Die Erhöhung führt - sofern alle
Positionen besetzt sind – zu jährlichen Mehrausgaben von rund 3.500 Euro.
Die Änderung der
Hauptsatzung sowie der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung
für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr ist als Anlage beigefügt. Neben
der Änderung der Aufwandsentschädigungen wurde auch die Anlage der
Feuerwehrsatzung auf den bzgl. der Berechnung der Personalkosten sowie der
Fahrzeugliste auf den aktuellen Stand gebracht.