Sachverhalt:
Punkt 2 |
– Vertragsverhandlungen
zwischen EVM und RWE hinsichtlich der Stromnetzübernahme zugunsten der
"Rhein-Ahr-Energie"-Gesellschaft |
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Nachdem der Vorsitzende die umfangreiche Beschlussvorlage zusammenfassend erläuterte, fasste der Ausschuss folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
1)
Zwecks Umsetzung der
Stromkonzessionsvergabeentscheidung vom 12. März 2013 empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss dem Stadtrat, dem in der Beschlussbegründung dargestellten
Netzübernahmekonzept einschließlich Übergangsmodell unter Interimsbeteiligung
des Altkonzessionärs zuzustimmen und ermächtigt den Bürgermeister, die hierfür
erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Vereinbarungen abzuschießen.
2)
Die
Gremien sind nach dem Feststehen des Netzwertes (ohne Entflechtungsaufwand)
hinsichtlich der Ausübung des Optionsrechtes über eine kommunale Beteiligung
(Anteilserwerb) an der Rhein-Ahr-Energie GmbH & Co. KG (RAE) erneut zu
befassen. Zuvor muss die Abstimmung eines etwaigen Anteilserwerbes mit der
Kommunalaufsicht gemäß § 92 Abs. 1 Satz 3 GemO erfolgt sein.
3) Die kommunale Besetzungen der gesellschaftsrechtliche
Struktur der Rhein-
Ahr-Energie (RAE) GmbH & Co.KG
und der Rhein-Ahr-Energie-Netz (RAEN)
(wie z.B. die Besetzung der Unternehmensvertretung, -führung und -aufsicht)
sind in einer gesonderten
Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen,
sofern ein Anteilserwerb erfolgt.
Punkt 3 |
– Aufhebung der Satzung
über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A in der Stadt Remagen |
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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Aufhebung der Satzung über die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages A zuzustimmen und von einer Erhebung des Tourismusbeitrages abzusehen.
Punkt 4 |
– Grundstücksangelegenheit;
Verlängerung Überlassung eines Grundstückes an den SV Kripp |
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Beschluss:
Die Stadt Remagen stimmt dem Bauvorhaben des SV Kripp einstimmig zu und schließt mit diesem einen kostenfreien Pachtvertrag für das Grundstück Gemarkung Remagen, Flur 37, Nr. 16/1, bis zum 31.12.2049.
Punkt 5 |
– Personalangelegenheit; |
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Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 11 TVöD zum 01.07.2018 einstimmig zu.
Punkt 6 |
– Personalangelegenheit; |
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Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 10 TVöD zum 01.07.2018 einstimmig zu.