Betreff
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der 37. nichtöffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
Vorlage
0554/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Punkt 2

– Aktuelle Bauanträge und Bauvoranfragen
Vorlage: 0546/2018 –

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2.1

– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 10.49 "Gewerbegebiet III/IV", Remagen
Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe –

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Das Gesamtkonzept für den Neubau im Gewerbegebiet III/IV erfordert in Teilen eine zweigeschossige Bauweise.

 

Ausgehend von dem Ziel, das Erdgeschoss oberhalb der Rückstauebene anzuordnen, addieren sich die erforderlichen Bau- und Konstruktionshöhen zu einer Traufhöhe von 75,0 m ü.NN und bei einer Dachneigung von 2% zu einer Firsthöhe von 75,60 m ü.NN. Der Bebauungsplan lässt in diesem Baufeld eine Gebäudehöhe von 75,0 m ü.NN zu.

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig, der beantragten Befreiung hinsichtlich der Gebäudehöhe zuzustimmen.

 

 

2.2

– Befreiungsantrag;
Gestaltungssatzung Kernstadt Remagen,

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Da aus den Antragsunterlagen nicht eindeutig hervorging, mit welchen Ausmaßen die Regelungen der Befreiungssatzung überschritten werden, wurde die Angelegenheit zunächst zurückgewiesen.

 

 

2.3

– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 20.13 "Neustraße", Kripp
Abweichende Dachform –

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Die Eigentümer planen einen eingeschossigen Anbau an das vorhandene Einfamilienhaus. Anders als im Bebauungsplan vorgeschrieben (Sattel- oder Walmdach) soll dieser Anbau ein Flachdach erhalten.

 

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung hinsichtlich der abweichenden Dachform zu.

 

mehrheitlich beschlossen 

Nein 2 

 

 

2.4

– Befreiungsantrag;
Bebauungsplan 20.03 "Unter dem Zaunwege", Kripp
Überschreitung der Baugrenze –

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Der Bebauungsplan setzt für ein noch unbebautes Flurstück ein Bauband mit einem Grenzabstand zum Nachbargrundstück von 4 m fest. Grund ist die derzeitige Nutzung als private Zufahrt zu einem rückwärtig gelegenen Haus.

 

Das Grundstück soll nun verkauft werden, wobei die Zufahrt entfallen soll.

 

Kaufinteressenten haben angefragt, ob die Stadt einer Überschreitung der Baugrenze um bis zu einem Meter zustimmen würde, um die Bebauungsmöglichkeit auf dem rund 15 m breiten Flurstück zu optimieren und den angrenzenden Grundstücken gleichzusetzen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung einstimmig zu, unter der Voraussetzung, dass schriftlich zugesichert wird, dass auf die derzeitige Zuwegung verzichtet wird.