Sachverhalt:
Punkt 2 |
– Aktuelle Bauanträge und
Bauvoranfragen |
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2.1 |
– Befreiungsantrag; |
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Das Gesamtkonzept für den Neubau im Gewerbegebiet III/IV erfordert in Teilen eine zweigeschossige Bauweise.
Ausgehend von dem Ziel, das Erdgeschoss oberhalb der Rückstauebene anzuordnen, addieren sich die erforderlichen Bau- und Konstruktionshöhen zu einer Traufhöhe von 75,0 m ü.NN und bei einer Dachneigung von 2% zu einer Firsthöhe von 75,60 m ü.NN. Der Bebauungsplan lässt in diesem Baufeld eine Gebäudehöhe von 75,0 m ü.NN zu.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, der beantragten Befreiung hinsichtlich der Gebäudehöhe zuzustimmen.
2.2 |
– Befreiungsantrag; |
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Da aus den Antragsunterlagen nicht eindeutig hervorging, mit welchen Ausmaßen die Regelungen der Befreiungssatzung überschritten werden, wurde die Angelegenheit zunächst zurückgewiesen.
2.3 |
– Befreiungsantrag; |
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Die Eigentümer planen einen eingeschossigen Anbau an das vorhandene Einfamilienhaus. Anders als im Bebauungsplan vorgeschrieben (Sattel- oder Walmdach) soll dieser Anbau ein Flachdach erhalten.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung hinsichtlich der abweichenden Dachform zu.
mehrheitlich beschlossen
Nein 2
2.4 |
– Befreiungsantrag; |
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Der Bebauungsplan setzt für ein noch unbebautes Flurstück ein Bauband mit einem Grenzabstand zum Nachbargrundstück von 4 m fest. Grund ist die derzeitige Nutzung als private Zufahrt zu einem rückwärtig gelegenen Haus.
Das Grundstück soll nun verkauft werden, wobei die Zufahrt entfallen soll.
Kaufinteressenten haben angefragt, ob die Stadt einer Überschreitung der Baugrenze um bis zu einem Meter zustimmen würde, um die Bebauungsmöglichkeit auf dem rund 15 m breiten Flurstück zu optimieren und den angrenzenden Grundstücken gleichzusetzen.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung einstimmig zu, unter der Voraussetzung, dass schriftlich zugesichert wird, dass auf die derzeitige Zuwegung verzichtet wird.