Beschlussvorschlag:
1. Die
Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der
Leichenhallen bleiben unverändert.
2. Die Grabstellengebühren werden für alle Grabstätten um 5% erhöht.
Sachverhalt:
Zuletzt wurden die
Grabstellengebühren für Urnenreihengrabstätten, Urnenkaufgräber und Urnenstelen
zum 01.01.2017 um 10 % erhöht. Zum 01.01.2018 wurden die Gebühren für den Kauf
von Grabstellen den neuen Bestattungsformen wie folgt angepasst bzw. erstmalig
festgesetzt:
Rasenreihengrabstätten
anonym – ab dem 5. Lebensjahr alt: 895,50 € neu: 896,00 €
mit ebenerdiger Platte – bis zum 5. Lebensjahr neu: 306,00 €
mit ebenerdiger Platte – ab dem 5. Lebensjahr neu: 896,00 €
mit zentralem Gedenkstein – bis zum 5. Lebensjahr neu: 586,00 €
mit zentralem Gedenkstein – ab dem 5. Lebensjahr neu: 1.176,00 €
Urnengrabstätten (neu:
Ruhezeit von 20 auf 15 Jahre gesenkt)
Urnenreihengrabstätte alt:
563,00 € neu: 563,00 €
Urnenstele alt:
563,00 € neu: 563,00 €
anonyme Urnenrasengrabstätte alt: 844,50 € neu: 845,00 €
Urnenrasengrabstätte mit ebenerdiger Grabplatte neu: 845,00 €
Urnengrabstätte unter einem Baum neu: 845,00 €
Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein neu: 1.125,00 €
Wahlgrabstätten
Urnengrabstätte (neu: bis zu 4 Urnen) alt: 1.078,00 € neu: 1.078,00 €
für die 3. und 4. Beisetzung jeweils neu: 400,00 €
Familienbaum
- bis zu 4 Urnen neu: 2.400,00 €
- bis zu 6 Urnen neu: 3.600,00 €
- bis zu 12 Urnen neu: 7.200,00 €
Die Gebühren für das Ausheben
und Schließen der Gräber und für die Nutzung der Leichenhallen blieben
unverändert.
Bis 30.06.2018 wurden
insgesamt 70 Bestattungen (16 Erdbestattungen und 54 Urnenbestattungen)
vorgenommen. Hiervon waren für 48 Bestattungen Grabstellengebühren zu
entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden
12 Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die
Hallennutzung an.
Bei 12 Gräbern wurden die
Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden
für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1. Friedhofsanlagen
(Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2014 88.798,79
€
Defizit 2015 111.094,29
€
Defizit 2016 153.397,16
€
Defizit 2017 145.800,67
€
Defizit per 31.12.2018 (Hochrechnung) 151.987,35 €
2. Bestattungswesen
(Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2014 9.689,89
€
Überschuss 2015 4.000,77
€
Überschuss 2016 2.839,96
€
Überschuss 2017 4.096,23
€
Überschuss per 31.12.2018 (Hochrechnung) 5.322,00 €
3. Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2014 196,73
€
Defizit 2015 5.669,43
€
Defizit 2016 6.573,55
€
Defizit 2017 9.405,15
€
Defizit per
31.12.2018 (Hochrechnung) 5.664,69
€