Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss ist mit der Verfahrensweise einverstanden.
Sachverhalt:
Am 30.12.2018 endet
für das Kommunaldarlehen Nr. 30 bei der Landesbank Baden-Württemberg die
Zinsbindung. Der Zinssatz ist derzeit variabel und errechnet sich aus dem
6-Monats-EURIBOR multipliziert mit einem Faktor von 1,85. Die Restschuld
beläuft sich auf 803.651,29 €.
Aufgrund der guten
Haushaltslage wird überlegt, das Darlehen vorzeitig zu tilgen. Da man zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau weiß, wie das aktuelle Haushaltjahr enden
wird, wird vorgeschlagen, am Ende des Jahres zu entscheiden, ob das Darlehen
getilgt oder doch umgeschuldet/prolongiert werden soll.
Es wird daher darum
gebeten, dass der Bürgermeister gem. § 48 Gemeindeordnung im Benehmen mit den
Beigeordneten die Tilgung bzw. Umschuldung/Prolongation per Eilentscheidung
beschließen darf.