Betreff
Vorzeitige Ablösung Kommunaldarlehen
Vorlage
0597/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss ist mit der Verfahrensweise einverstanden.

 


Sachverhalt:

Am 30.12.2018 endet für das Kommunaldarlehen Nr. 30 bei der Landesbank Baden-Württemberg die Zinsbindung. Der Zinssatz ist derzeit variabel und errechnet sich aus dem 6-Monats-EURIBOR multipliziert mit einem Faktor von 1,85. Die Restschuld beläuft sich auf 803.651,29 €.

 

Aufgrund der guten Haushaltslage wird überlegt, das Darlehen vorzeitig zu tilgen. Da man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau weiß, wie das aktuelle Haushaltjahr enden wird, wird vorgeschlagen, am Ende des Jahres zu entscheiden, ob das Darlehen getilgt oder doch umgeschuldet/prolongiert werden soll.

 

Es wird daher darum gebeten, dass der Bürgermeister gem. § 48 Gemeindeordnung im Benehmen mit den Beigeordneten die Tilgung bzw. Umschuldung/Prolongation per Eilentscheidung beschließen darf.