Betreff
Behindertengerechter Umbau von vier Türen des Rathausnebengebäudes; Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben
Vorlage
0622/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung den Auftrag für den behindertengerechten Umbau von vier Türen des Rathausnebengebäudes in Höhe von rund 18.000,- € vergeben wird.

 


Sachverhalt:

Das Rathausnebengebäude ist für Rollstuhlfahrer bisher ohne fremde Hilfe nicht zugänglich. Das Gebäude verfügt zwar über eine Aufzugsanlage, aber sowohl die Haupteingangstür zum Treppenhaus als auch die Eingangstüren zu den einzelnen Etagen können von einem Rollstuhlfahrer alleine nicht geöffnet werden.

Daher sollen im Bereich dieser vier Türen jeweils auf der Außen- und Innenseite auf der Wand Schalter montiert werden, mit denen die Türen elektrisch geöffnet werden können.

Die lichte Durchgangsbreite der drei Etagentüren entspricht mit 80 cm zwar nicht der Anforderung der DIN 18040 an Wohnungseingangstüren. Die lichte Breite entspricht aber dem von der DIN 18040 für Türen innerhalb einer Wohnung geforderten Maß. Die Türen selbst sollen daher nicht verbreitert werden.

Die Firma GEZE hat den Umbau der Türen mit elektrischem Öffner ohne Ausführung der Elektroarbeiten mit rund 16.500,- € brutto angeboten. Zwei weitere Angebote wurden angefordert, liegen aber noch nicht vor. Für die Maßnahme inklusive der Elektroarbeiten ist daher mit Kosten in Höhe von rund 18.000,- € brutto zu rechnen.

Da für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel eingestellt worden sind, werden überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 18.000,- € auf der Haushaltsstelle „Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen“ benötigt.