Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO die Beteiligung der Stadt Remagen an der neu zugründenden kommunalen Holzvermarktungsorganisation Eifel GmbH mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5.000 €.

 

Die Stadt Remagen überträgt dieser Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des

in ihrem Forstbetrieb anfallenden Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden. Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag soll zugestimmt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus

dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der Bürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 04.06.2018 hat der Haupt- und Finanzausschuss den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Stadt Remagen zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsorganisation Eifel in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.

 

Nach derzeitigem Stand besteht die GmbH aus 19 Gesellschaftern (Kommunen). In § 4 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages sind alle Gesellschafter namentlich aufgeführt.

 

Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO vorgeschaltet erfolgte - gemeinsam für alle 5 neuen Gesellschaften - eine zentrale Vorabstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) durch den Gemeinde- und Städtebund. Diese betraf die Analyse sowie den Entwurf des Gesellschaftervertrages und wurde am 07.09.2018 abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Vorabstimmung hat der Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 10.09.2018 mitgeteilt (siehe Anlage).

 

Bezüglich der Frage der Gewichtung der Gesellschaftsanteile bzw. der Stimmen bleibt es bei unserer Gesellschaft bei der bereits vorgesehenen Variante, dass jeder Gesellschafter den gleichen Geschäftsanteil und das gleiche Stimmgewicht hat.

 

Auf dieser Basis wurden die Analyse und der Gesellschaftervertrag an die Bedingungen und Belange unserer Vermarktungsregion angepasst; sie sind dieser Vorlage beigefügt. Wegen des Sachstands der durch das Land zugesicherten Anschubfinanzierung wird auf das o.g. GStB-Schreiben vom 10.09.2018 verwiesen.

Die nach § 92 GemO verpflichtende Anzeige gegenüber der ADD wurde - so war es mit der ADD vorabgestimmt - in gebündelter Form durch den Sprecher unserer regionalen Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 15.10.2018 vorgenommen.

 

Die ADD hat bisher noch nicht abschließend mitgeteilt, dass gegen die vorgesehene

Gründung der kommunalen Holzvermarktungsorganisation Eifel keine Bedenken

bestehen. Es ist aber zu erwarten, dass eine solche Bestätigung in Kürze erfolgen

wird. Daher wird vorgeschlagen, den finalen Beschluss über die Beteiligung unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Votums der ADD zu fassen; dadurch wird sichergestellt, dass die Gründung der Gesellschaft nicht weiter verzögert wird.