Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Stadtrat vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden
Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO die Beteiligung der Stadt Remagen an der neu
zugründenden kommunalen Holzvermarktungsorganisation Eifel GmbH mit
einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5.000 €.
Die Stadt Remagen überträgt dieser
Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des
in ihrem
Forstbetrieb anfallenden Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private
Endkunden. Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag soll zugestimmt werden.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus
dem
Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein
Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur
ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der
Bürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten
Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 04.06.2018 hat
der Haupt- und Finanzausschuss den
Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Stadt
Remagen zur Sicherstellung der Holzvermarktung die nach
Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale
Holzvermarktungsorganisation Eifel in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den
übrigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion
errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.
Nach derzeitigem Stand besteht die GmbH aus 19 Gesellschaftern
(Kommunen). In § 4 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages sind alle Gesellschafter
namentlich aufgeführt.
Dem formellen Verfahren nach § 92 GemO vorgeschaltet erfolgte -
gemeinsam für alle 5 neuen Gesellschaften - eine zentrale Vorabstimmung mit der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) durch den Gemeinde- und
Städtebund. Diese betraf die Analyse sowie den Entwurf des
Gesellschaftervertrages und wurde am 07.09.2018 abgeschlossen. Das Ergebnis
dieser Vorabstimmung hat der Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom
10.09.2018 mitgeteilt (siehe Anlage).
Bezüglich der
Frage der Gewichtung der Gesellschaftsanteile bzw. der Stimmen bleibt es bei
unserer Gesellschaft bei der bereits vorgesehenen Variante, dass jeder
Gesellschafter den gleichen Geschäftsanteil und das gleiche Stimmgewicht hat.
Auf dieser Basis wurden die Analyse und der Gesellschaftervertrag an die
Bedingungen und Belange unserer Vermarktungsregion angepasst; sie sind dieser
Vorlage beigefügt. Wegen des Sachstands der durch das Land zugesicherten
Anschubfinanzierung wird auf das o.g. GStB-Schreiben vom 10.09.2018 verwiesen.
Die nach § 92 GemO verpflichtende Anzeige gegenüber der ADD wurde - so
war es mit der ADD vorabgestimmt - in gebündelter Form durch den Sprecher
unserer regionalen Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 15.10.2018 vorgenommen.
Die ADD hat bisher noch nicht abschließend mitgeteilt, dass gegen die
vorgesehene
Gründung der kommunalen Holzvermarktungsorganisation Eifel keine
Bedenken
bestehen. Es ist aber zu erwarten, dass eine solche Bestätigung in Kürze
erfolgen
wird. Daher wird vorgeschlagen, den finalen Beschluss über die
Beteiligung unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Votums der ADD zu fassen;
dadurch wird sichergestellt, dass die Gründung der Gesellschaft nicht weiter
verzögert wird.