Sachverhalt:
Der Wegfall der
Bahnsteigüberdachungen wurde bereits im Rahmen der Vorplanung kontrovers
diskutiert. Eine Nachfrage bei der Denkmalpflege hat ergeben, dass die Dächer
nicht als denkmalwürdig eingestuft wurden. Aufgrund der Erhöhung und der
Verkürzung der Bahnsteige müssen die Dächer abgebaut werden. Für Bahnhöfe unter
3000 Bahnreisende pro Tag sieht die Bahn keine Bahnsteigdächer mehr vor. Als
Ersatz wurden nunmehr drei Wetterhäuschen pro Bahnsteig a 7,5 m eingeplant. Im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Entwurfsplanung im Foyer der Rheinhalle von dem Projektleiter
und den beauftragten Planern am
30.05.2016 bei geringer Beteiligung der Bürger vorgestellt.
Der
Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 20.11.2017 wurde am
13.12.2017 in den Remagener Nachrichten bekannt gemacht mit dem Hinweis auf die
Auslegung aller Planunterlagen in der Zeit vom 18.12.2017 bis 05.01.2018 in den
Räumen der Bauverwaltung (keine Einsichtnahmen).
Durch den Wegfall
des RE 5 in Oberwinter wurde die Thematik des Abrisses der Bahnsteigdächer nun
in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Vielzahl der E-Mails und Schreiben an die
Stadt haben wir der Bahn weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme.
Zwischenzeitlich wurde der Stadt mitgeteilt, dass die Ausschreibung der
Umbaumaßnahmen zu keinem Ergebnis geführt hat und der für 2018 vorgesehenen
Beginn der Baumaßnahmen verschoben werden muss. Zusätzlich wurde bekannt, dass
die Bahn für den Streckenabschnitt Hürth-Kalscheuren-Remagen einen Plan zur
Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) erarbeitet hat. Für den Bahnhof
Oberwinter sollte die Wiederherstellung von Überholgleisen geprüft werden.
Hierdurch würde die genehmigte Planung mittels Rampen die barrierefreie
Zuwegung zu den Bahnsteigen herzustellen unmöglich.
Mitte Oktober 2018
erhielten wir vom Projektleiter der DB Station & Service die Mitteilung,
dass die Wiederherstellung von Überholgleisen in Oberwinter nicht weiter
verfolgt wird, da hierdurch keine signifikante Verbesserung des überlasteten
Schienenweges erreicht werden kann.
Die DB Station &
Service hat alle Beteiligten am 3.12.2018 zu einem Besprechungstermin
eingeladen, bei dem u.a. auch das Thema Bahnsteigdächer besprochen wurde. Das
beauftragte Planungsbüro hat in einer Planskizze neue Überdachungen mit einer
Länge von je 22,5 m mit voraussichtlichen Kosten von rd. 400.000,-- €
vorgestellt.
Der Fördergeber
(Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) verweist auf
die frisch ausgebaute S-Bahn-Strecke zwischen Mainz und Ludwigshafen. Hier steigen an allen modernisierten
Stationen mindestens genauso viele bzw. teilweise auch mehr Reisende wie in
Oberwinter (durch den Wegfall des RE 5 ist die Zahl der Reisenden von 1300 auf
770 gesunken) ein. Dennoch wurden dort, in Anlehnung an die vom Bund
vorgegebenen Kennwerte, nur Wetterschutzhäuser realisiert. Es wird auf das
Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Landeshaushaltsordnung
verwiesen, wonach eine Förderung der Überdachungen durch das Land nicht möglich
ist.
In der weiteren
Diskussion wurde festgestellt, dass die Überdachung zwar vor Regen aber nicht
vor Wind schützt. Daher müsste unter den Dächern zusätzlich Windschutzanlagen
errichtet werden. Darüber hinaus sollen die Reisenden sich auf dem gesamten
Bahnsteig verteilen und diesen nutzen. Entsprechend ist an den vier
Bahnsteigenden jeweils mindestens ein Wetterschutzhaus erforderlich (auch
zusätzlich zu den Dächern).
Ein weiteres Problem
wurde von der DB Station & Service angesprochen. Die erneute Ausschreibung
der Bauleistungen ist für 2019 vorgesehen. Sollte sich die Stadt Remagen für die
neuen Dächer entscheiden, wäre ein Planänderungsverfahren beim
Eisenbahnbundesamt erforderlich. Die für 2020 angemeldeten Sperrpausen sehen
die Erneuerung der Dächer nicht vor und müssten angepasst oder für 2021 oder
später neu beantragt werden.
Der Entwurf des
Realisierungs- und Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt und der DB, der
noch vor der Ausschreibung beraten und unterschrieben werden muss, sieht diese Maßnahme ebenfalls nicht vor und
müsste entsprechend angepasst werden.