Betreff
Bahnhof Oberwinter; Erneuerung der Überdachungen an den Bahnsteigen
Vorlage
0652/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Wegfall der Bahnsteigüberdachungen wurde bereits im Rahmen der Vorplanung kontrovers diskutiert. Eine Nachfrage bei der Denkmalpflege hat ergeben, dass die Dächer nicht als denkmalwürdig eingestuft wurden. Aufgrund der Erhöhung und der Verkürzung der Bahnsteige müssen die Dächer abgebaut werden. Für Bahnhöfe unter 3000 Bahnreisende pro Tag sieht die Bahn keine Bahnsteigdächer mehr vor. Als Ersatz wurden nunmehr drei Wetterhäuschen pro Bahnsteig a 7,5 m eingeplant. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Entwurfsplanung  im Foyer der Rheinhalle von dem Projektleiter und den beauftragten Planern  am 30.05.2016 bei geringer Beteiligung der Bürger vorgestellt.

 

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 20.11.2017 wurde am 13.12.2017 in den Remagener Nachrichten bekannt gemacht mit dem Hinweis auf die Auslegung aller Planunterlagen in der Zeit vom 18.12.2017 bis 05.01.2018 in den Räumen der Bauverwaltung (keine Einsichtnahmen).

 

Durch den Wegfall des RE 5 in Oberwinter wurde die Thematik des Abrisses der Bahnsteigdächer nun in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Vielzahl der E-Mails und Schreiben an die Stadt haben wir der Bahn weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme. Zwischenzeitlich wurde der Stadt mitgeteilt, dass die Ausschreibung der Umbaumaßnahmen zu keinem Ergebnis geführt hat und der für 2018 vorgesehenen Beginn der Baumaßnahmen verschoben werden muss. Zusätzlich wurde bekannt, dass die Bahn für den Streckenabschnitt Hürth-Kalscheuren-Remagen einen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) erarbeitet hat. Für den Bahnhof Oberwinter sollte die Wiederherstellung von Überholgleisen geprüft werden. Hierdurch würde die genehmigte Planung mittels Rampen die barrierefreie Zuwegung zu den Bahnsteigen herzustellen unmöglich.

 

Mitte Oktober 2018 erhielten wir vom Projektleiter der DB Station & Service die Mitteilung, dass die Wiederherstellung von Überholgleisen in Oberwinter nicht weiter verfolgt wird, da hierdurch keine signifikante Verbesserung des überlasteten Schienenweges erreicht werden kann.

 

Die DB Station & Service hat alle Beteiligten am 3.12.2018 zu einem Besprechungstermin eingeladen, bei dem u.a. auch das Thema Bahnsteigdächer besprochen wurde. Das beauftragte Planungsbüro hat in einer Planskizze neue Überdachungen mit einer Länge von je 22,5 m mit voraussichtlichen Kosten von rd. 400.000,-- € vorgestellt.

 

Der Fördergeber (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) verweist auf die frisch ausgebaute S-Bahn-Strecke zwischen Mainz und Ludwigshafen.  Hier steigen an allen modernisierten Stationen mindestens genauso viele bzw. teilweise auch mehr Reisende wie in Oberwinter (durch den Wegfall des RE 5 ist die Zahl der Reisenden von 1300 auf 770 gesunken) ein. Dennoch wurden dort, in Anlehnung an die vom Bund vorgegebenen Kennwerte, nur Wetterschutzhäuser realisiert. Es wird auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Landeshaushaltsordnung verwiesen, wonach eine Förderung der Überdachungen durch das Land nicht möglich ist.

In der weiteren Diskussion wurde festgestellt, dass die Überdachung zwar vor Regen aber nicht vor Wind schützt. Daher müsste unter den Dächern zusätzlich Windschutzanlagen errichtet werden. Darüber hinaus sollen die Reisenden sich auf dem gesamten Bahnsteig verteilen und diesen nutzen. Entsprechend ist an den vier Bahnsteigenden jeweils mindestens ein Wetterschutzhaus erforderlich (auch zusätzlich zu den Dächern).

 

Ein weiteres Problem wurde von der DB Station & Service angesprochen. Die erneute Ausschreibung der Bauleistungen ist für 2019 vorgesehen. Sollte sich die Stadt Remagen für die neuen Dächer entscheiden, wäre ein Planänderungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt erforderlich. Die für 2020 angemeldeten Sperrpausen sehen die Erneuerung der Dächer nicht vor und müssten angepasst oder für 2021 oder später neu beantragt werden.

 

Der Entwurf des Realisierungs- und Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt und der DB, der noch vor der Ausschreibung beraten und unterschrieben werden muss,  sieht diese Maßnahme ebenfalls nicht vor und müsste entsprechend angepasst werden.