Betreff
Ausbau von Gemeindestraßen; Kirchstraße und Stichweg, Remagen; Erhebung von Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag
Vorlage
0666/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Kirchstraße von der Einmündung Pintgasse (Flurstück 312/1) bis zur Einmündung Bachstraße (Flurstück 277/5) ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:        65 %

Anteil Stadt:              35 %

 

 

b)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass der Stichweg von der Einmündung Kirchstraße (Flurstück 2524/272) bis zum Flurstück 287 ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:        60 %

Anteil Stadt:              40 %

 

 


Sachverhalt:

Der Ausbau der Kirchstraße ist in diesem Jahr geplant. Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich von der Einmündung Pintgasse bis zur Einmündung Bachstraße.

 

 

 

Beitragsrechtlich handelt es sich um zwei getrennt voneinander abzurechnende Maßnahmen. Zum einen, die eigentliche Kirchstraße und zum anderen der hinter dem Rathaus verlaufende Stichweg, der auch als Zufahrt zum Parkplatz dient.

 

 

 

 

Die Kirchstraße ist eine Gemeindestraße, in welche folgende Straßen einmünden:

 

  • Pintgasse
  • Neipengasse
  • Milchgasse
  • Marktstraße
  • Bachstraße

 

 

In der Kirchstraße sind zurzeit 87 Personen mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet. In der Pint- und Neipengasse sind 34 Personen gemeldet. Diese nutzen zum Teil die Kirchstraße um in das weitere Straßennetz zu gelangen, wobei zu berücksichtigen ist, dass mit dem Deichweg eine zweite Zu- und Abfahrtsmöglichkeit besteht. Zudem läuft der Anliefer- und Anliegerverkehr der Marktstraße (Fußgängerzone) am Vormittag über die Kirchstraße ab. Durchgangsverkehr aus der Milchgasse und der Bachstraße ist kaum vorhanden.

 

 

Für folgende typische Fallgruppen beträgt der Gemeindeanteil regelmäßig:

 

·         25 %   bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr.

·         35-45 %   bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr

·         55-65 %   bei überwiegendem Durchgangsverkehr

·         70 %   bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr

 

(ein Spielraum von +/- 5 % ist nach wie vor gegeben)

 

 

In der Kirchstraße ist von einem überwiegenden Anliegerverkehr auszugehen. Aufgrund der Tatsache, dass sie jedoch auch, wie vor beschrieben, als Zufahrt zum weiteren Straßennetz genutzt wird, liegt ein erhöhter Durchgangsverkehr vor, so dass wir vorschlagen, den Gemeindeanteil auf 35 % festzusetzen.

 

 

Der Stichweg erschließt neben den beiden städtischen Gebäuden (Rathaus und Künstlerforum) das Grundstück Kirchstraße 1 (eine gemeldete Person). Darüber hinaus dient er als Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz (12 Stellplätze).

 

Da das Rathaus montags bis freitags von den Mitarbeitern der Verwaltung genutzt wird, ist auch hier von einem überwiegenden Anliegerverkehr auszugehen. Aufgrund der Zufahrt zum Parkplatz liegt aber auch hier ein erhöhter Durchgangsverkehr vor. Wir schlagen daher vor, den Gemeindeanteil auf 40 % festzusetzen.

 

Eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußverkehr ist entbehrlich, da die Gewichtung vergleichbar ist.