Sachverhalt:
Punkt 2 |
– Grundstücksangelegenheiten; |
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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Verkauf des städtischen Grundstücks einstimmig zugestimmt.
Punkt 3 |
– Beitritt zur
Rhein-Ahr-Energie GmbH & Co. KG – |
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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgendes zu beschließen:
1)
Der Stadtrat spricht sich für einen Beitritt zur RAE
als Kommanditistin zum 01.01.2019 aus, sofern bis dahin die Prüfung der
Kommunalaufsicht gem. § 92 GemO positiv vorliegt. Sofern die Prüfung der
Kommunalaufsicht erst zu einem späteren Zeitpunkt positiv vorliegen sollte,
erfolgt der Beitritt zur RAE zum 1. des nächstmöglichen Monats.
2) Auf die Gründung einer Zwischengesellschaft wird verzichtet.
3)
Den Organbesetzungen wird wie in der Anlage
beschrieben vom Grundsatz her zugestimmt. Die Gremien nehmen nach der
Kommunalwahl 2019 die konkrete Benennung vor.
4)
Über die Verwendung des jährlichen Ausschüttungsanteils
der Stadt Remagen beschließt der Stadtrat nach Vorlage des
Jahresabschlussberichtes. Im Grundsatz wird angestrebt, dass dieser als
zusätzliches Kapital der RAE zur Verfügung und als Gesellschafterdarlehen für
Sondertilgungen der RAE bereitzustellen ist.
5)
Das von der Stadt zu erbringende Eigenkapital (rd.
690 T€) wird nicht fremdfinanziert und ist im Haushalt 2019 auszuweisen.