Betreff
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln; Umlage der Rheinischen Versorgungskasse;
Vorlage
0728/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptfinanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der  überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 137.254,00 € für die Beamtenversorgung zuzustimmen.  

 


Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 26.03.2019 hat die Rheinische Versorgungskasse die von der Stadt zu zahlende Umlage für die Beamtenversorgung für das Jahr 2018 sowie die Vorauszahlungen für 2019 festgesetzt. Danach beträgt die Umlage für 2018 568.014,00 € (2017: 456.766,00 €). Abzüglich geleisteter Vorauszahlungen von 484.080,00 € verbleibt somit eine Nachzahlung von 83.934,00 €. Die deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von ca. 24 % hat ihre Ursache zum einen in einem Anstieg des Gesamtaufwandes der Versorgungskasse, der prozentual auf die Mitglieder verteilt wird, und ist zum anderen durch mehr Versorgungsempfänger bei der Stadt Remagen und dem daraus resultierenden erhöhten Versorgungsaufwand entstandenen.

 

Dies hat zu einer Anhebung der Umlagehebesätze und einem Anstieg der Umlagebemessungsgrundlage (= Summe aus den Jahreswerten der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und Versorgungsbezüge) geführt.

Aufgrund der Erhöhung wurde mit Bescheid vom 26.03.2019 auch die Vorausleistung für 2019 auf 613.320,00 € (2018: 484.080,00 €) angehoben, so dass neben der Nachzahlung für 2018 eine weitere Mehrbelastung in Höhe von 129.240,00 € entsteht. Die Mehraufwendungen für die Beamtenversorgung beantragen damit in diesem Jahr insgesamt 137.254,00 €, so dass die Haushaltsansätze entsprechend korrigiert werden müssen. Bei der Umlage für die Beamtenversorgung handelt es sich um eine Pflichtabgabe, auf deren Höhe die Stadt keinen Einfluss hat. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung bei der Altersvorsorge ist auch in den nächsten Jahren mit möglicherweise sogar überproportional weiter steigenden Umlagen zu rechnen.