Beschlussvorschlag:
Der
Hauptfinanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
137.254,00 € für die Beamtenversorgung zuzustimmen.
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom
26.03.2019 hat die Rheinische Versorgungskasse die von der Stadt zu zahlende
Umlage für die Beamtenversorgung für das Jahr 2018 sowie die Vorauszahlungen
für 2019 festgesetzt. Danach beträgt die Umlage für 2018 568.014,00 € (2017:
456.766,00 €). Abzüglich geleisteter Vorauszahlungen von 484.080,00 € verbleibt
somit eine Nachzahlung von 83.934,00 €. Die deutliche Erhöhung gegenüber dem
Vorjahr von ca. 24 % hat ihre Ursache zum einen in einem Anstieg des
Gesamtaufwandes der Versorgungskasse, der prozentual auf die Mitglieder
verteilt wird, und ist zum anderen durch mehr Versorgungsempfänger bei der
Stadt Remagen und dem daraus resultierenden erhöhten Versorgungsaufwand entstandenen.
Dies hat zu einer
Anhebung der Umlagehebesätze und einem Anstieg der Umlagebemessungsgrundlage (=
Summe aus den Jahreswerten der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und
Versorgungsbezüge) geführt.
Aufgrund der
Erhöhung wurde mit Bescheid vom 26.03.2019 auch die Vorausleistung für 2019 auf
613.320,00 € (2018: 484.080,00 €) angehoben, so dass neben der Nachzahlung für
2018 eine weitere Mehrbelastung in Höhe von 129.240,00 € entsteht. Die
Mehraufwendungen für die Beamtenversorgung beantragen damit in diesem Jahr
insgesamt 137.254,00 €, so dass die Haushaltsansätze entsprechend korrigiert
werden müssen. Bei der Umlage für die Beamtenversorgung handelt es sich um eine
Pflichtabgabe, auf deren Höhe die Stadt keinen Einfluss hat. Aufgrund der
allgemeinen Entwicklung bei der Altersvorsorge ist auch in den nächsten Jahren
mit möglicherweise sogar überproportional weiter steigenden Umlagen zu rechnen.