Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 in der vorgelegten Form zuzustimmen
Sachverhalt:
Gegenüber dem Stellenplan 2019 haben sich drei Änderungen ergeben. Hierbei handelt es sich um Stellen im Fachbereich 1.
Die unter C. Ziffer 2.2 nach EG 12 mit 0,6 ausgewiesene Angestelltenstelle wird auf EG 13 angehoben, da sie von der Wertigkeit der Stelle und der für diese Stelle erforderlichen Hochschulausbildung dem höheren Dienst zuzuordnen ist.
Die unter D. Ziffer 2.3 ausgewiesene Angestelltenstelle wird von 0,5 um 0,19 auf 0,69 erhöht. Dies ist damit begründet, dass die Stelleninhaberin zusätzlich stundenweise in der Wirtschaftsförderung eingesetzt wird.
Die unter G. Buchstabe e), Ziffer 2.27 nach S 8a mit 1,0 ausgewiesene Angestelltenstelle wird neu eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine Springerstelle für die Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Der Kindergarten Pusteblume, Kripp, erhält im Erweiterungsbau ab dem 1. September 2019 drei weitere Gruppen.
Der Träger der Kindertagesstätten ist seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, einen sogenannten „Handlungs- und Maßnahmenplan“ zu erstellen, in dem Personalausfälle dokumentiert werden müssen. Daher sieht die Verwaltung es als sinnvoll an, pro Einrichtung eine Springerkraft, also insgesamt fünf Kräfte, zu beschäftigen.
Der Entwurf des Nachtragsstellenplanes sowie der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.