Betreff
Genehmigung der Jahresrechnung 2018; Entlastung der Bürgermeister und der Beigeordneten, Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses
Vorlage
0754/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Als Anlage ist die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom

06.05.2019 beigefügt.

 

Zu der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

  1. Sonstige Zentrale Dienste (11450)

 

Die Beschaffung des Papiers für die Verwaltung, die städtischen Kindergärten sowie die Grundschulen erfolgt zentral durch das Vorzimmer. Durch die Sammelbestellung können deutlich niedrigere Preise erzielt werden. Vor der Bestellung werden mindestens drei Firmen zwecks Angebotsabgabe angefragt.

 

Dass viele Büroartikel nicht aus Recyclingmaterial bestehen, liegt vor allem an den deutlich höheren Preisen.

 

  1. Bewirtschaftung von städtischen Wohnungen (11470)

 

Der Abschluss von Wartungsverträgen ist nicht möglich, weil man im Voraus nicht wissen kann, welche Störungen oder Schäden beseitigt werden müssen. Es sind immer wieder andere Reparaturarbeiten auszuführen, für die man nicht schon vorher Preise festlegen kann. Außerdem sind durch die Reparaturarbeiten immer wieder andere Gewerke betroffen (z.B. Heizungsbauer, Sanitärfirma, Fensterbauer, Elektriker, Rohrreiniger etc.), wodurch dann für jedes Gewerk eine separate Firma beauftragt werden müsste.

 

Bei Heizungsstörungen wird zudem in der Regel die Firma mit der Reparatur beauftragt, die die Heizung wartet. Da die Wartung der Heizungsanlagen von mehreren Firmen ausgeführt wird, müsste sich bei der Beauftragung einer einzigen Firma für die Ausführung von Reparaturarbeiten oder die Beseitigung von Störungen diese Firma zunächst in die für sie unbekannte Anlage einarbeiten.

 

Um die Reparaturkosten möglichst gering zu halten, werden kleinere Reparaturarbeiten von Mitarbeitern des Bauhofs oder von den Hausmeistern ausgeführt. Reparaturarbeiten werden in der Regel erforderlich, weil die städtischen Wohngebäude bereits 50 Jahre und älter sind. Durch die Nutzung kommt es altersbedingt zum Verschleiß bzw. zu Schäden oder Störungen an den Heizungsanlagen, Böden, Innentüren, Fenstern, Sanitäreinrichtungen etc.

 

Wenn ein offensichtliches Verschulden des Mieters vorliegt, wird dieser aufgefordert, die Reparatur selbst durchführen zu lassen, wobei es aber auch schwierig ist, ein Verschulden des Mieters nachzuweisen. In den Mietverträgen ist festgelegt, dass Bagatellschäden bis zu einem Betrag von 50,00 EUR vom Mieter selbst getragen werden müssen. Reparaturkosten liegen in der Regel über diesem Betrag.

 

Die Stadt Remagen hat sich vor fünf Jahren an der 1. Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz für die Erdgaslieferung beteiligt, bei der der günstigste Bieter den Zuschlag erhalten hat. Mit dieser Ausschreibung wurde der günstigste Bieter für alle Abnahmestellen der Stadt Remagen ermittelt. Ferner fragt die Stadt Remagen jedes Jahr bei mehreren Anbietern neue Preise für alle Stromabnahmestellen der Stadt an. Es werden also nicht nur gebündelte Verträge für mehrere Wohnungen, sondern für alle Abnahmestellen der Stadt Remagen abgeschlossen, wodurch wirtschaftliche Gas- und Strompreise gewährleistet sind.

 

  1. Zahlungsabwicklung (11620)

 

Die Anzahl der Vollstreckungsfälle seitens des Beitragsservices nimmt kontinuierlich zu. Die Festsetzung der Verwaltungsgebühr ist jedoch keine Einzelvereinbarung zwischen der jeweiligen Kommune und dem Beitragsservice. Diese wird bundesweit einheitlich festgesetzt, die Verhandlungen über die Anpassungen geschehen durch den Fachverband der Kommunalkassenverwalter.

 

  1. Grundschulen (21110, 21120 und 21130)

 

Die Grundschulen werden zukünftig versuchen, ihre Bestellungen zu bündeln. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass Recyclingprodukte beschafft werden, wenn die Preise vergleichbar sind.

 

  1. Heimat- und sonstige Kulturpflege (28110)

 

Die „Amis de Remagen“ waren Anfang Mai 2018 mit 34 Personen zu Besuch in Remagen. Zum Empfang auf dem Maisons-Laffitte-Platz werden traditionell Sekt, Orangensaft und Wasser zu Brötchenkonfekt gereicht. Hierfür sowie für den Grillabend am Samstagabend sowie den Brunch am Sonntagmorgen wurde mit 80 Personen gerechnet, daher wurden vom Ausschuss bei der Vorbereitung die Zahl von zu bestellenden Kanapees auf 250 à 1,50 EUR festgelegt.

 

Es ist jahrzehntelange Praxis des Ausschusses, für Jugendgruppen, die aus Maisons-Laffitte zu Besuch kommen, an den gastgebenden Verein/die gastgebende Schule ebenfalls einen Zuschuss auszubezahlen.

 

Dass die Höhe des Zuschusses seit 1980 mit 20,00 bzw. 10,00 DM nicht nur nicht angepasst wurde, sondern durch die Euroumstellung 2001 sogar noch gesenkt wurde, wurde im Partnerschaftsausschuss vielfach diskutiert. Eine Erhöhung erfolgte jedoch nicht.

 

  1. Kulturelle Veranstaltungen (28120)

 

Da die Volkshochschule Veranstalter der Kulturprogramme „Kleinkunst und Klassik“ ist, hat die Stadt dort nur bedingt Mitspracherecht. Seitens der Politik kann evtl. eine Empfehlung für die zukünftige Ausrichtung des Kulturprogramms gegeben werden.

 

  1. Hilfen für Asylbewerber (31300)

 

Die längeren Wartezeiten kommen nur in Einzelfällen vor, wenn die Stadtverwaltung z.B. nicht über die Abfahrt bei der Kreisverwaltung informiert wurde, Unterlagen fehlen oder mehrere Flüchtlinge in einem Taxi sitzen oder auf mehrere Kommunen verteilt werden. In diesen Fällen dürfen die Taxiunternehmen auch längere Wartezeiten abrechnen. Eine gewisse Wartezeit ist bereits in der pauschalen Abrechnung mit vereinbart und wird nicht extra abgerechnet. Da diese Fälle nur selten vorkommen, wäre insbesondere der organisatorische und personelle Aufwand größer als eine evtl. Ersparnis. Letztlich werden die Taxikosten auch über die monatliche Kreisabrechnung zu 100 Prozent vom Kreis erstattet. Es sollte daher am bisherigen Verfahren festgehalten werden.

 

Eine häufige Anschaffung von Möbeln aufgrund von vorsätzlicher Demolierung ist in 2018 nicht erfolgt. Zwar werden gewisse Einrichtungsgegenstände wie Waschmaschinen und Herde aufgrund der Anzahl der Bewohner stark beansprucht und leider auch nicht immer in einem sauberen Zustand hinterlassen, so dass diese gelegentlich ausgetauscht werden müssen. Dies ist aber nicht auf eine vorsätzliche Beschädigung durch Flüchtlinge zurückzuführen, zumal man die Kosten hierfür privatrechtlich nur in Rechnung stellen könnte, sofern der Verursacher nachweislich festgestellt werden kann. Die Kosten für Möbel und Kücheneinrichtungen werden zu 100 Prozent durch die Kreisverwaltung übernommen.

 

  1. Stiftungen (35150 und 35160)

 

Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen und diesen ggf. dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorlegen.

 

  1. Kindergarten Goethe-Knirpse (36540)

 

Der Kindergarten Goethe-Knirpse bezieht mittlerweile keine Reinigungsmittel mehr aus dem Handelshof. Diese werden fast alle über eine Firma bestellt und geliefert. Für das Toilettenpapier, Handtuchpapier etc. besteht ein Liefervertrag für alle städtischen Einrichtungen. Hier wird jährlich eine neue Preisanfrage gestellt.

 

  1.  Spielplätze (36620)

 

Zukünftig werden die Unterhaltungskosten verursachungsgerecht auf die jeweilige Buchungsstelle gebucht.

 

  1.  Freizeitbad Remagen (42430)

 

Rechnungen, die die Stadt Remagen für die Beseitigung von Schäden erhält, die mit der Versicherung abgewickelt werden müssen, werden seitens der Verwaltung geprüft und bezahlt. Die Originalrechnung wird zwecks Erstattung an die Versicherung geschickt.

 

Dass die Versicherung im vorliegenden Fall nicht den kompletten Rechnungsbetrag erstatten würde, war zu dem Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung nicht bekannt. Zu diesem Zeitpunkt lag kein begründeter Verdacht der Versicherung vor. Die Rechnung der ausführenden Firma wurde am 22.05.2018 angewiesen. Der Prüfbericht der Versicherung ist auf den 26.06.2018 datiert.

 

Bei der Prüfung der Rechnung der ausführenden Firma wurde ein Fehler festgestellt und der Rechnungsbetrag daher von 7.094,83 EUR auf 6.849,39 EUR gekürzt. Ferner wurde ein Einbehalt in Höhe von 894,37 EUR vorgenommen, da die Firma bei der Ausführung der Erdarbeiten eine Chlorgasleitung beschädigt hatte und diese Leitung von einer anderen Firma repariert werden musste. Nach einigen E-Mails hat die ausführende Firma den Schaden an der Chlorgasleitung anerkannt und diesen wiederum an ihre Versicherung weitergeleitet.

 

Nachdem seitens der Verwaltung mehrfach Schriftverkehr mit der Firma wegen der Rechnungskürzung und des Einbehalts wegen der beschädigten Chlorgasleitung geführt wurde, war kein weiteres Entgegenkommen der Firma zu erwarten. Da auch nicht zu erwarten war, dass die Versicherung einen höheren Betrag erstatten würde, wurde die Firma nicht mehr zu einer Rücksprache mit der Versicherung aufgefordert. Die Versicherung hat in ihrem Bericht geschrieben, dass sie ohne Erfolg versucht habe, Kontakt mit der Firma aufzunehmen. Unseres Erachtens wollte die Versicherung mit dieser Aussage eine Auseinandersetzung mit der Firma vermeiden, weil es nicht sein kann, dass die Firma nicht erreichbar ist.

 

Die Rechnung der Firma wurde unseres Erachtens auch nicht zu hoch ausgestellt, weil die Firma den Bagger und den Lkw auch in der Zeit auf der Baustelle vorhalten musste, als von Hand ausgeschachtet wurde.

 

Wegen der vorgenommenen Rechnungskorrektur hat der entstandene Schaden für die Stadt Remagen nicht 2.822,38 EUR sondern 2.576,94 EUR betragen.

 

Die Verwaltung nimmt ihre Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Rechnungen sehr gewissenhaft wahr, was durch viele im Laufe eines Jahres korrigierte Rechnungen zu belegen ist. Bei der Beseitigung von Versicherungsschäden können vorher auch keine Vergleichsangebote eingeholt werden, weil die Schäden möglichst schnell beseitigt werden müssen.

 

  1.  Rheinhalle (42440)

 

Zukünftig wird noch sorgfältiger darauf geachtet werden, dass die Rechnungen auf der richtigen Buchungsstelle gebucht werden.

 

  1.  Fähren (54820)

 

Die Zuständigkeit für die Personenfähre NIXE liegt beim Verwaltungsrat der Rheinfähre Linz-Kripp GmbH.

 

  1.  Park- und Gartenanlagen (55100)

 

Mit dem vorhandenen Personal des Bauhofs ist eine Ausweitung der Grünflächenpflege nicht möglich. Es müsste eine zusätzliche Gärtner-Kolonne eingesetzt werden, die aus drei Mitarbeitern besteht. Neben den zusätzlichen Personalkosten müssten ein weiteres Fahrzeug sowie Gerätschaften angeschafft werden. Die Kosten für eine weitere Kolonne wären deutlich höher als die Kosten für die bisher vergebene Grünflächenpflege. Ein weiteres Problem ist, dass der Bauhof für 22 Mitarbeiter konzeptioniert wurde und mit derzeit 25 Mitarbeitern bereits an seine Grenzen stößt.

 

Bei Unklarheiten zur Qualität der Baumpflege wird man zukünftig, entsprechend des Rahmenvertrages, ein Gutachten einhalten.

 

  1.  Tourismus (57500)

 

Bei der Beauftragung von Plakaten und Flyern wird man zukünftig mehrere Vergleichsangebote einholen.

 

  1.  Sonstige Einrichtungen (57360)

 

Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen und diesen ggf. in den Haushaltsberatungen 2020 einbringen.

 

  1.  Gemeindehaus Oberwinter (57370)

 

Die Verwaltung wird die Dämmung der obersten Geschossdecke prüfen und  ggf. Haushaltsmittel für 2020 bereitstellen.

 

  1.  Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen (61100)

 

Zuletzt wurden in 2011 und 2012 durch die Außendienstmitarbeiter der Verwaltung die Hundebesitzer überprüft. Über mehrere Monate kontrollierte der Außendienst vor Ort (Haustürbesuche) alle Haushalte.

 

Für das kommende Jahr ist eine erneute Überprüfung geplant.

 

  1.  Solaranlagen auf städtischen Gebäuden

 

Die Vermietung von Dachflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen wurde vor den Vertragsabschlüssen politisch beschlossen. Die Einspeisevergütung für den von Photovoltaikanlage erzeugten Strom ist natürlich höher als die Miete für eine Dachfläche. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Investition für die Installation einer Photovoltaikanlage vor ca. 10 Jahren, als die Mietverträge abgeschlossen worden, sehr hoch war und diese Kosten durch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung gedeckt werden müssen. Nach Abwägung der Einnahmen und Ausgaben hatte sich die Politik damals für die Vermietung der Dachflächen entschieden.

 

Obwohl die Stadt Remagen durch die Photovoltaikanlagen der Turnhalle der Grundschule Oberwinter hohe Einnahmen hat, hat die Stadt mit dieser Anlage bisher noch keinen Gewinn erzielen können. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2017 weist einen Verlust in Höhe von 5.852,29 EUR aus.

 

Zu den übrigen Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Stellungnahme der Verwaltung nicht erforderlich.