Sachverhalt:
Als Anlage ist die Niederschrift des
Rechnungsprüfungsausschusses vom
06.05.2019 beigefügt.
Zu der Niederschrift des
Rechnungsprüfungsausschusses nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- Sonstige
Zentrale Dienste (11450)
Die Beschaffung des Papiers für die Verwaltung, die städtischen
Kindergärten sowie die Grundschulen erfolgt zentral durch das Vorzimmer. Durch
die Sammelbestellung können deutlich niedrigere Preise erzielt werden. Vor der
Bestellung werden mindestens drei Firmen zwecks Angebotsabgabe angefragt.
Dass viele Büroartikel nicht aus Recyclingmaterial bestehen, liegt vor
allem an den deutlich höheren Preisen.
- Bewirtschaftung
von städtischen Wohnungen (11470)
Der Abschluss von
Wartungsverträgen ist nicht möglich, weil man im Voraus nicht wissen kann,
welche Störungen oder Schäden beseitigt werden müssen. Es sind immer wieder
andere Reparaturarbeiten auszuführen, für die man nicht schon vorher Preise
festlegen kann. Außerdem sind durch die Reparaturarbeiten immer wieder andere
Gewerke betroffen (z.B. Heizungsbauer, Sanitärfirma, Fensterbauer, Elektriker,
Rohrreiniger etc.), wodurch dann für jedes Gewerk eine separate Firma
beauftragt werden müsste.
Bei Heizungsstörungen
wird zudem in der Regel die Firma mit der Reparatur beauftragt, die die Heizung
wartet. Da die Wartung der Heizungsanlagen von mehreren Firmen ausgeführt wird,
müsste sich bei der Beauftragung einer einzigen Firma für die Ausführung von
Reparaturarbeiten oder die Beseitigung von Störungen diese Firma zunächst in
die für sie unbekannte Anlage einarbeiten.
Um die Reparaturkosten
möglichst gering zu halten, werden kleinere Reparaturarbeiten von Mitarbeitern
des Bauhofs oder von den Hausmeistern ausgeführt. Reparaturarbeiten werden in
der Regel erforderlich, weil die städtischen Wohngebäude bereits 50 Jahre und
älter sind. Durch die Nutzung kommt es altersbedingt zum Verschleiß bzw. zu
Schäden oder Störungen an den Heizungsanlagen, Böden, Innentüren, Fenstern,
Sanitäreinrichtungen etc.
Wenn ein
offensichtliches Verschulden des Mieters vorliegt, wird dieser aufgefordert,
die Reparatur selbst durchführen zu lassen, wobei es aber auch schwierig ist,
ein Verschulden des Mieters nachzuweisen. In den Mietverträgen ist festgelegt,
dass Bagatellschäden bis zu einem Betrag von 50,00 EUR vom Mieter selbst
getragen werden müssen. Reparaturkosten liegen in der Regel über diesem Betrag.
Die Stadt Remagen hat
sich vor fünf Jahren an der 1. Bündelausschreibung des Gemeinde- und
Städtebunds Rheinland-Pfalz für die Erdgaslieferung beteiligt, bei der der
günstigste Bieter den Zuschlag erhalten hat. Mit dieser Ausschreibung wurde der
günstigste Bieter für alle Abnahmestellen der Stadt Remagen ermittelt. Ferner
fragt die Stadt Remagen jedes Jahr bei mehreren Anbietern neue Preise für alle
Stromabnahmestellen der Stadt an. Es werden also nicht nur gebündelte Verträge
für mehrere Wohnungen, sondern für alle Abnahmestellen der Stadt Remagen
abgeschlossen, wodurch wirtschaftliche Gas- und Strompreise gewährleistet sind.
- Zahlungsabwicklung
(11620)
Die Anzahl der
Vollstreckungsfälle seitens des Beitragsservices nimmt kontinuierlich zu. Die
Festsetzung der Verwaltungsgebühr ist jedoch keine Einzelvereinbarung zwischen
der jeweiligen Kommune und dem Beitragsservice. Diese wird bundesweit
einheitlich festgesetzt, die Verhandlungen über die Anpassungen geschehen durch
den Fachverband der Kommunalkassenverwalter.
- Grundschulen
(21110, 21120 und 21130)
Die Grundschulen werden zukünftig versuchen, ihre Bestellungen zu
bündeln. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass Recyclingprodukte
beschafft werden, wenn die Preise vergleichbar sind.
- Heimat- und sonstige
Kulturpflege (28110)
Die „Amis de Remagen“
waren Anfang Mai 2018 mit 34 Personen zu Besuch in Remagen. Zum Empfang auf dem
Maisons-Laffitte-Platz werden traditionell Sekt, Orangensaft und Wasser zu
Brötchenkonfekt gereicht. Hierfür sowie für den Grillabend am Samstagabend
sowie den Brunch am Sonntagmorgen wurde mit 80 Personen gerechnet, daher wurden
vom Ausschuss bei der Vorbereitung die Zahl von zu bestellenden Kanapees auf
250 à 1,50 EUR festgelegt.
Es ist jahrzehntelange
Praxis des Ausschusses, für Jugendgruppen, die aus Maisons-Laffitte zu Besuch
kommen, an den gastgebenden Verein/die gastgebende Schule ebenfalls einen
Zuschuss auszubezahlen.
Dass die Höhe des Zuschusses
seit 1980 mit 20,00 bzw. 10,00 DM nicht nur nicht angepasst wurde, sondern
durch die Euroumstellung 2001 sogar noch gesenkt wurde, wurde im
Partnerschaftsausschuss vielfach diskutiert. Eine Erhöhung erfolgte jedoch
nicht.
- Kulturelle
Veranstaltungen (28120)
Da die Volkshochschule Veranstalter der Kulturprogramme „Kleinkunst und
Klassik“ ist, hat die Stadt dort nur bedingt Mitspracherecht. Seitens der
Politik kann evtl. eine Empfehlung für die zukünftige Ausrichtung des Kulturprogramms
gegeben werden.
- Hilfen
für Asylbewerber (31300)
Die längeren Wartezeiten
kommen nur in Einzelfällen vor, wenn die Stadtverwaltung z.B. nicht über die
Abfahrt bei der Kreisverwaltung informiert wurde, Unterlagen fehlen oder
mehrere Flüchtlinge in einem Taxi sitzen oder auf mehrere Kommunen verteilt
werden. In diesen Fällen dürfen die Taxiunternehmen auch längere Wartezeiten
abrechnen. Eine gewisse Wartezeit ist bereits in der pauschalen Abrechnung mit
vereinbart und wird nicht extra abgerechnet. Da diese Fälle nur selten
vorkommen, wäre insbesondere der organisatorische und personelle Aufwand größer
als eine evtl. Ersparnis. Letztlich werden die Taxikosten auch über die
monatliche Kreisabrechnung zu 100 Prozent vom Kreis erstattet. Es sollte daher am
bisherigen Verfahren festgehalten werden.
Eine häufige Anschaffung
von Möbeln aufgrund von vorsätzlicher Demolierung ist in 2018 nicht erfolgt.
Zwar werden gewisse Einrichtungsgegenstände wie Waschmaschinen und Herde
aufgrund der Anzahl der Bewohner stark beansprucht und leider auch nicht immer
in einem sauberen Zustand hinterlassen, so dass diese gelegentlich ausgetauscht
werden müssen. Dies ist aber nicht auf eine vorsätzliche Beschädigung durch
Flüchtlinge zurückzuführen, zumal man die Kosten hierfür privatrechtlich nur in
Rechnung stellen könnte, sofern der Verursacher nachweislich festgestellt
werden kann. Die Kosten für Möbel und Kücheneinrichtungen werden zu 100 Prozent
durch die Kreisverwaltung übernommen.
- Stiftungen
(35150 und 35160)
Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen und diesen ggf. dem Haupt- und
Finanzausschuss zur Beratung vorlegen.
- Kindergarten
Goethe-Knirpse (36540)
Der Kindergarten
Goethe-Knirpse bezieht mittlerweile keine Reinigungsmittel mehr aus dem
Handelshof. Diese werden fast alle über eine Firma bestellt und geliefert. Für
das Toilettenpapier, Handtuchpapier etc. besteht ein Liefervertrag für
alle städtischen Einrichtungen. Hier wird jährlich eine neue Preisanfrage
gestellt.
- Spielplätze (36620)
Zukünftig werden die Unterhaltungskosten verursachungsgerecht auf die
jeweilige Buchungsstelle gebucht.
- Freizeitbad Remagen (42430)
Rechnungen, die die Stadt
Remagen für die Beseitigung von Schäden erhält, die mit der Versicherung
abgewickelt werden müssen, werden seitens der Verwaltung geprüft und bezahlt.
Die Originalrechnung wird zwecks Erstattung an die Versicherung geschickt.
Dass die Versicherung im
vorliegenden Fall nicht den kompletten Rechnungsbetrag erstatten würde, war zu
dem Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung nicht bekannt. Zu diesem Zeitpunkt lag
kein begründeter Verdacht der Versicherung vor. Die Rechnung der ausführenden
Firma wurde am 22.05.2018 angewiesen. Der Prüfbericht der Versicherung ist auf
den 26.06.2018 datiert.
Bei der Prüfung der
Rechnung der ausführenden Firma wurde ein Fehler festgestellt und der
Rechnungsbetrag daher von 7.094,83 EUR auf 6.849,39 EUR gekürzt. Ferner wurde
ein Einbehalt in Höhe von 894,37 EUR vorgenommen, da die Firma bei der
Ausführung der Erdarbeiten eine Chlorgasleitung beschädigt hatte und diese
Leitung von einer anderen Firma repariert werden musste. Nach einigen E-Mails
hat die ausführende Firma den Schaden an der Chlorgasleitung anerkannt und
diesen wiederum an ihre Versicherung weitergeleitet.
Nachdem seitens der
Verwaltung mehrfach Schriftverkehr mit der Firma wegen der Rechnungskürzung und
des Einbehalts wegen der beschädigten Chlorgasleitung geführt wurde, war kein
weiteres Entgegenkommen der Firma zu erwarten. Da auch nicht zu erwarten war,
dass die Versicherung einen höheren Betrag erstatten würde, wurde die Firma
nicht mehr zu einer Rücksprache mit der Versicherung aufgefordert. Die
Versicherung hat in ihrem Bericht geschrieben, dass sie ohne Erfolg versucht
habe, Kontakt mit der Firma aufzunehmen. Unseres Erachtens wollte die
Versicherung mit dieser Aussage eine Auseinandersetzung mit der Firma
vermeiden, weil es nicht sein kann, dass die Firma nicht erreichbar ist.
Die Rechnung der Firma
wurde unseres Erachtens auch nicht zu hoch ausgestellt, weil die Firma den
Bagger und den Lkw auch in der Zeit auf der Baustelle vorhalten musste, als von
Hand ausgeschachtet wurde.
Wegen der vorgenommenen
Rechnungskorrektur hat der entstandene Schaden für die Stadt Remagen nicht
2.822,38 EUR sondern 2.576,94 EUR betragen.
Die Verwaltung nimmt
ihre Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Rechnungen sehr gewissenhaft wahr,
was durch viele im Laufe eines Jahres korrigierte Rechnungen zu belegen ist.
Bei der Beseitigung von Versicherungsschäden können vorher auch keine
Vergleichsangebote eingeholt werden, weil die Schäden möglichst schnell
beseitigt werden müssen.
- Rheinhalle (42440)
Zukünftig wird noch sorgfältiger darauf geachtet werden, dass die
Rechnungen auf der richtigen Buchungsstelle gebucht werden.
- Fähren (54820)
Die Zuständigkeit für die Personenfähre NIXE liegt beim Verwaltungsrat
der Rheinfähre Linz-Kripp GmbH.
- Park- und Gartenanlagen (55100)
Mit dem vorhandenen Personal des Bauhofs ist eine Ausweitung der
Grünflächenpflege nicht möglich. Es müsste eine zusätzliche Gärtner-Kolonne
eingesetzt werden, die aus drei Mitarbeitern besteht. Neben den zusätzlichen
Personalkosten müssten ein weiteres Fahrzeug sowie Gerätschaften angeschafft
werden. Die Kosten für eine weitere Kolonne wären deutlich höher als die Kosten
für die bisher vergebene Grünflächenpflege. Ein weiteres Problem ist, dass der
Bauhof für 22 Mitarbeiter konzeptioniert wurde und mit derzeit 25 Mitarbeitern
bereits an seine Grenzen stößt.
Bei Unklarheiten zur Qualität der Baumpflege wird man zukünftig,
entsprechend des Rahmenvertrages, ein Gutachten einhalten.
- Tourismus (57500)
Bei der Beauftragung von Plakaten und Flyern wird man zukünftig mehrere
Vergleichsangebote einholen.
- Sonstige Einrichtungen (57360)
Die Verwaltung wird den Vorschlag prüfen und diesen ggf. in den
Haushaltsberatungen 2020 einbringen.
- Gemeindehaus Oberwinter (57370)
Die Verwaltung wird die Dämmung der obersten Geschossdecke prüfen
und ggf. Haushaltsmittel für 2020
bereitstellen.
- Steuern, allgemeine Zuweisungen,
allgemeine Umlagen (61100)
Zuletzt wurden in 2011 und 2012 durch die Außendienstmitarbeiter der
Verwaltung die Hundebesitzer überprüft. Über mehrere Monate kontrollierte der
Außendienst vor Ort (Haustürbesuche) alle Haushalte.
Für das kommende Jahr ist eine erneute Überprüfung geplant.
- Solaranlagen auf städtischen Gebäuden
Die Vermietung von
Dachflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen wurde vor den
Vertragsabschlüssen politisch beschlossen. Die Einspeisevergütung für den von
Photovoltaikanlage erzeugten Strom ist natürlich höher als die Miete für eine
Dachfläche. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Investition für die
Installation einer Photovoltaikanlage vor ca. 10 Jahren, als die Mietverträge
abgeschlossen worden, sehr hoch war und diese Kosten durch die Einnahmen aus
der Einspeisevergütung gedeckt werden müssen. Nach Abwägung der Einnahmen und
Ausgaben hatte sich die Politik damals für die Vermietung der Dachflächen
entschieden.
Obwohl die Stadt Remagen
durch die Photovoltaikanlagen der Turnhalle der Grundschule Oberwinter hohe
Einnahmen hat, hat die Stadt mit dieser Anlage bisher noch keinen Gewinn
erzielen können. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2017 weist einen
Verlust in Höhe von 5.852,29 EUR aus.
Zu den übrigen Feststellungen des
Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Stellungnahme der Verwaltung nicht
erforderlich.