Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.05.2019 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:
Punkt 2 |
–
Grundstücksangelegenheiten; Übernahme des Grundstücks und der Gebäude der
Kindertagesstätte St. Martin in Remagen; Erbbaurechtsvertrag |
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Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Stadtrat, den Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück und die Gebäude der Kindertagesstätte St. Martin mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul abzuschließen.
mehrheitlich beschlossen
Nein 5 Enthaltung 4
Punkt 3 |
– Finanzangelegenheiten – |
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Beschluss:
Im Fall einer noch offenen Forderung stimmte der Stadtrat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einem Vergleich zu, wonach quartalsweise Zahlungen in mehreren Raten erfolgen.
Die verbleibende Restforderung wird, unter Vorbehalt des Widerrufs, niedergeschlagen. Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass eine Rate nicht zum Fälligkeitstermin eingeht.
einstimmig beschlossen