Betreff
Wahlvorschlag für ein Mitglied für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
Vorlage
0016/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach der Satzung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald ist die Regionalvertretung innerhalb von drei Monaten nach der Kommunalwahl neu zu bilden. Die Kreisverwaltung Ahrweiler teilt mit, dass es bei der Anzahl der vom Kreistag zu wählenden Vertretern bei sechs Personen bleibt.

 

Nach der Satzung der Planungsgemeinschaft muss mindestens die Hälfte der jeweils zu entsendenden Vertreter und Stellvertreter aus Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden gewählt werden.

 

Die Kreisverwaltung bittet darum, eine entsprechende Wahl im Rat herbeizuführen. Ein Mitglied ist vom Stadtrat vorzuschlagen.