Betreff
Bestattungen an Samstagen
Vorlage
0047/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass Erdbestattungen an Samstagen nur für folgenden Personenkreis vorgenommen werden:

 

-       Langjährige Ortsvorsteher und Beigeordnete (mind. 2 volle Amtszeiten)

-       Langjährige Ratsmitglieder (mind. 2 volle Amtszeiten)

-       Bürgermeister (mind. 1 volle Amtszeit)

 

Der Zuschlag soll 100 Euro betragen.

 


Sachverhalt:

 

Bisher finden Erdbestattungen in Remagen nicht an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen statt. Für eine Beerdigung freitagnachmittags wird ein Zuschlag von 80 Euro verlangt. In einem aktuellen Fall wurde nach längerer Diskussion ausnahmsweise eine Bestattung samstags durchgeführt. Der Bauhof hat hierbei im Vorfeld lediglich die Grabstätte hergerichtet, während die Schließung samstags durch den Bestatter erfolgte. Um zukünftige Diskussionen zu vermeiden, soll eine abschließende Regelung durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden. Sofern Bestattungen samstags vorgesehen werden, muss ein Gebührenzuschlag in die Gebührensatzung mit aufgenommen werden.

 

Die Frage von Bestattungen an Samstagen wird in den Kommunen des Kreises unterschiedlich geregelt. In Bad Neuenahr-Ahrweiler sind Bestattungen samstags nur für besondere Persönlichkeiten in der Kommunalpolitik zugelassen wie z.B. langjährige Bürgermeister oder Stadtratsmitglieder. In Bad Breisig werden samstags oder freitagnachmittags Bestattungen nur durch Einzelfallentscheidung des Bürgermeisters durchgeführt. In Sinzig ist eine Bestattung samstags ebenso wie sonn- und feiertags möglich, allerdings erhöhen sich die Gebühren gemäß der Gebührensatzung um 50 %. Von dieser Regelung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.