Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der
Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten im Rahmen einer Eilentscheidung
gem. § 48 Gemeindeordnung für die Erneuerung der Heizungsanlage im
Feuerwehrgerätehaus und dem Bauhof, Haushaltsmittel von rd. 64.000,00 € zur
Verfügung stellt und im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren den Auftrag an
den Mindestbietenden vergibt.
Sachverhalt:
Der städtische Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus werden
über eine zentrale Heizungsanlage mit Wärme versorgt. Die Anlage soll noch vor
der kommenden Heizperiode erneuert werden. Das Energiebüro Dipl.-Ing. T.
Lüdemann GmbH aus Remagen hat hierzu Varianten über eine wirtschaftliche,
energetisch sparsame und sinnvolle Beheizung beider Gebäude erarbeitet und im
Bauausschuss vorgestellt. Der Bauausschuss hat sich für die Sanierungsvariante
2 entschieden, bei der im Feuerwehrgerätehaus ein Gas-Brennwertgerät zur
Versorgung des Gerätehauses sowie der Halle des Bauhofs und für das Bürogebäude
des Bauhofes eine Luftwärmepumpe zum Einsatz kommen. Die Baukosten dieser Variante
liegen bei rd. 64.000,00 €.