Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt nachstehende 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Remagen über die Einrichtung eines Beirats für Migration und Integration vom 31.08.2009:
2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Remagen über die Einrichtung
eines Beirats für Migration und Integration vom 31.08.2009
§ 2
Gesamtzahl der Mitglieder
(1) Es wird ein Beirat für Migration und Integration (Beirat) gebildet. Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt 7, die Gesamtzahl der Mitglieder 10. Bis zu drei Mitglieder können in den Beirat berufen werden. Die Zahl der berufenen Mitglieder darf ein Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder während der Wahlzeit nicht überschreiten (Drittregelung).
Die Satzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Remagen
Björn Ingendahl
Bürgermeister
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ältestenrats am 14.10.2019 wurde der Wunsch geäußert, die berufenen Vertreter des Stadtrats von zwei auf drei zu erhöhen. Insofern ist eine Anpassung der Satzung in § 2 Abs. 1 vorzunehmen.