Betreff
Wahl der berufenen Mitglieder in den Beirat für Migration und Integration
Vorlage
0021/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Neben den sieben direkt gewählten Vertretern des Migrationsbeirats sind gemäß § 2 der Satzung über die Einrichtung eines Beirats für Migration und Integration drei weitere Mitglieder nach den Bestimmungen des § 45 GemO vom Stadtrat in den Beirat zu wählen. Dabei muss es sich nicht um Personen mit Migrationshintergrund handeln. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 28.10.2019 die Wahl an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.