Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit folgendem Inhalt vor:
Vor dem Hintergrund
erheblicher Probleme und Transaktionskosten, wie sie z.B. 2017/2018 im Kontext
des Verfahrens zum Ausbau der Kirchstraße in Remagen überdeutlich wurden und
sich gegenwärtig hinsichtlich der Ausbauvorhaben „Gotenstraße" und
"Salierstraße" fortsetzen, wird seitens der Fraktion ein
Tagesordnungspunkt "Straßenausbau partizipativ und transparent planen und
gestalten" mit folgender Beschlussvorlage beantragt:
1. Die Bauverwaltung erarbeitet einen Kriterienkatalog
für den Straßenausbau, der die wichtigen technischen Gründe für den Ausbau
zusammenträgt und vor allem dazu beiträgt, die Rangfolge des Ausbaus zu
begründen.
2. Der erarbeitete Katalog wird vom Stadtrat diskutiert
und verabschiedet sowie in einer öffentlichen Versammlung vorgestellt.
3. Ergänzend zum Kriterienkatalog wird ein
Beteiligungsschema erarbeitet, das in Ergänzung der Vorgaben des Baurechts und
anderer rechtlicher Vorgaben für Remagen das Verfahren beim geplanten Ausbau
einer Straße (mit und ohne Ausbaugebührenaspekten) beschreibt. Hierbei ist
vorzusehen
-
eine
frühzeitige Information und Konsultation der Anlieger,
-
die
konzertierte Zusammenarbeit zwischen Bauausschuss, Ortsbeirat und Anliegern
bzw. deren VertreterInnen,
-
die Beteiligung
von Fachplanern zunächst nur als BeraterInnen, nicht als Planungsbeauftragte
für eine definitive Lösung.
-
eine
unabhängige Moderation und ggf. Mediation
Begründung:
Nicht erst bei den oben
angeführten Fällen fühlen sich die AnwohnerInnen bei geplantem Straßenausbau in
der Regel überfahren und dies nicht allein wegen der auf sie zukommenden
Kosten, sondern wegen der nicht immer bestehenden, z.T. gerade in den
Entscheidungsphasen auch fehlenden Transparenz. Es wurden bisher (zumindest
noch gültig für die Kirchstraße) Beschlüsse der städtischen Gremien gefasst und
Planungsbüros beauftragt und erst auf der Grundlage der Planungen die
AnwohnerInnen informiert.
Natürlich ist der Unwillen
der AnwohnerInnen erheblich durch die sehr großen finanziellen Belastungen
durch die bisher gültigen Ausbaubeiträge bedingt, aber auch durch fehlende
Informationen zu Beginn des Ausbauprozesses, ob etwa eine Straße komplett mit
Unterbau hergestellt werden muss oder nur repariert („neu asphaltiert“) werden
kann. Dieser Umstand kann durch erhöhte Transparenz und Dialog vor
Planungsvergabe zumindest entschärft werden.
Es gibt aber auch
weitergehende Argumente für eine umfassendere Beteiligung und eine Abstimmung
aller beteiligten Akteure. So wurden beim Ausbau der Römerstraße die Einwürfe
der AnwohnerInnen zwar in erheblichem Umfang berücksichtigt, aber dabei kamen
übergeordnete Belange zu kurz. So wurde für eine Verbindungsfunktion ausübende
Straße auf den Bau eines Radweges verzichtet, was mit Blick auf die notwendige
Verkehrswende ein erhebliches Manko darstellt. Hier hätte eine Lösung gefunden
werden müssen, die sowohl letztere Belange wie auch die finanziellen Interessen
der AnwohnerInnen berücksichtigt.
Es spricht also alles dafür,
Straßenausplanung zukünftig partizipativer und transparenter zu gestalten und
alle Akteure stärker als bisher in einem moderierten Verfahren
zusammenzubringen.
Hierfür spielt die ebenfalls
aktuell zur Diskussion stehende Frage, ob man die Straßenausbaubeiträge als
Einmalbetrag oder als wiederkehrenden Beitrag einzieht, keine Rolle. In beiden
Fällen sollte die Straßenausbauplanung transparent und partizipativ gestaltet werden.